26.06.2019, 14:42
(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb:(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?
Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.
Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).
Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.
Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.
Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren.
Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
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