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Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen"
Mate
Unregistered
 
#13
26.06.2019, 13:26
(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb:  
(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb:  “Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?

Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.


Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).

Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.

Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.

Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren. 

Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.

Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.

Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.

Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.

Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
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Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Foerster - 26.06.2019, 09:57
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Gast - 26.06.2019, 10:28
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Foerster - 26.06.2019, 10:41
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von admin - 26.06.2019, 10:46
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Mate - 26.06.2019, 13:26
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RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Foerster - 26.06.2019, 16:00
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RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Foerster - 26.06.2019, 16:41
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RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von admin - 26.06.2019, 10:43
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