24.06.2019, 16:03
Liebe Berliner Referendare und Referendare die dort eine Station abgeleistet haben,
ich bin HH-Referendar und werde meine Wahlstation I in Berlin absolvieren. Nach der Hamburger Juristen-VO wird eine Präsenzzeit von 28,5 h pro Woche vorgeschrieben, sodass man pro Woche einen freien Studientag hat oder zumindest vereinbaren kann.
Nun fragte ich bei meiner zukünftigen Ausbildungsstelle nach, ob ich einen freien Studientag mit denen vereinbaren könnte. Er hätte davon bisher nichts gehört.
Meine Frage an euch: Gibt es eine Berliner Rechtsgrundlage, wo die Präsenzzeit vorgeschrieben ist? Ich habe bereits in der JAG und JAO nachgeschaut, aber finde keine entsprechende Passage wie die Vorschrift für Hamburger Referendare (HH= § 40 Abs. 2 HmbJAG).
Hat jemand Erfahrung damit?
Danke im Voraus
ich bin HH-Referendar und werde meine Wahlstation I in Berlin absolvieren. Nach der Hamburger Juristen-VO wird eine Präsenzzeit von 28,5 h pro Woche vorgeschrieben, sodass man pro Woche einen freien Studientag hat oder zumindest vereinbaren kann.
Nun fragte ich bei meiner zukünftigen Ausbildungsstelle nach, ob ich einen freien Studientag mit denen vereinbaren könnte. Er hätte davon bisher nichts gehört.
Meine Frage an euch: Gibt es eine Berliner Rechtsgrundlage, wo die Präsenzzeit vorgeschrieben ist? Ich habe bereits in der JAG und JAO nachgeschaut, aber finde keine entsprechende Passage wie die Vorschrift für Hamburger Referendare (HH= § 40 Abs. 2 HmbJAG).
Hat jemand Erfahrung damit?
Danke im Voraus
Nachrichten in diesem Thema
BERLINER Referendare.... Präsenzzeit?! - von hh_ref_kar - 24.06.2019, 16:03
RE: BERLINER Referendare.... Präsenzzeit?! - von Gast - 24.06.2019, 23:05
RE: BERLINER Referendare.... Präsenzzeit?! - von hh_ref_kar - 25.06.2019, 09:57
RE: BERLINER Referendare.... Präsenzzeit?! - von Gast - 23.07.2019, 16:26


