22.06.2019, 15:52
(19.06.2019, 09:20)HeyHo schrieb: Hey,
also als Volljurist mit zwei ordentlichen Examina würde ich da schon ein wenig höher greifen und eher zwischen 60-70K was angeben.
50K ist ja eher Mastereintrittsgehalt und du bist nunmal mit nem 2. Examen höher qualifiziert, zumal in HH eh das Lohnniveau höher ist und mit 60/70K bist du ja auch bei mittelständischen Kanzleien easy dabei.
Das ist für Versicherungen idR viel viel zu hoch. Du kannst nicht erwarten, nur weil du 2. Examina hast, in allen Branchen und Bereichen gleich zu verdienen. Ein Anwalt bei einer 2-Mann-Kanzlei wird idR auch nicht das Gehalt erzielen, dass er bei einer Großkanzlei raushat. Ich kenne mehrere Master (und davon auch 2 mit einem Bachelor of Laws/Master of Laws), die mehr verdienen als mancher Jurist mit 2. Staatsexamina (wenngleich sie nicht anwaltlich arbeiten (können): wollen sie ja aber auch gar nicht). Dass 50K Mastereintrittsgehalt ist, halte ich als generelle Aussage ebenso übertrieben, wie "mit 2 Staatsexamina kannst du immer xyz verlangen" - denn es berücksichtigt absolut nicht den Markt und die Realität...viele Stellen KÖNNEN gar nicht so viel zahlen (Startups etc). D.h. aber nicht, dass man da nicht arbeiten kann/soll: das Drumherum (Work-Life-Balnace und Co) spielt auch eine große Rolle: es geht nicht alles immer nur rein nach Zahlen und es verdient bei weitem nicht jeder Jurist (gerade als Berufseinsteiger) 50K (manche selbst nach einigen Berufsjahren ja nichtmal).
Der Vergleich mit mittelständischen Kanzleien hinkt hier, wie aufgezeigt auch, zumal es auch dort genügend gibt, die selbst das nicht zahlen. Ein Bekannter war übrigens bei 2 Boutiquen in Hamburg zum Vorstellungsgespräch - gefordert wird mind. 1 Prädikatsexamen, gezahlt wird aber weniger als 70K. Gerade in HH sind die Gehälter auch gerne mal etwas "zurückhaltender" wenn es nicht die typische Großkanzlei ist - die standortunabhängig gleich viel zahlt - obgleich die Lebenshaltungskosten in HH höher sind/sein können im Vergleich zu anderen Städten. "Easy dabei" würde ich für mittelständische Kanzleien keinesfalls unterschreiben: das ist auch dafür schon möglich, aber eben auch nicht totaler Standard.
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