20.06.2019, 09:11
Für die StA-Klausur ist es entscheidend den Umgang mit den Kommentar und den Klausuraufbau verinnerlicht zu haben d.h. Insbesondere im B-GA und dem praktischen Teilt soweit fit zu sein, dass man die dort relevanten Punkte gedanklich abspulen und dann die im Einzelfall relevanten Punkte ohne Zeitverlust zu Papier bringen kann.
Das A-GA schreibt sich ähnlich wie im erste Examen, allerdings deutlich gestraffter auf die Schwerpunkte reduziert. Dh auch abwegige Delikte sollten angesprochen, aber dann eben im verknappten Gutachenstil in 1-2 Sätzen abgearbeitet werden.
Es reicht nach meiner Erfahrung für zweistellige Ergebnisse aus, wenn man im materiellen Recht nur auffrischt, wo bei den Delikten immer wieder Probleme auftauchen + wichtigste Definitionen. Im Übrigen muss man nur in der Lage sein schnell die wesentlichen Punkte im Kommentar zu finden und die Stelle dort möglichst schnell abzuschreiben (bloß nicht versuchen selbst zu formulieren... Gerade der Wortlaut im Kommentar findet sich auch in den Lösungskizzen)
Das A-GA schreibt sich ähnlich wie im erste Examen, allerdings deutlich gestraffter auf die Schwerpunkte reduziert. Dh auch abwegige Delikte sollten angesprochen, aber dann eben im verknappten Gutachenstil in 1-2 Sätzen abgearbeitet werden.
Es reicht nach meiner Erfahrung für zweistellige Ergebnisse aus, wenn man im materiellen Recht nur auffrischt, wo bei den Delikten immer wieder Probleme auftauchen + wichtigste Definitionen. Im Übrigen muss man nur in der Lage sein schnell die wesentlichen Punkte im Kommentar zu finden und die Stelle dort möglichst schnell abzuschreiben (bloß nicht versuchen selbst zu formulieren... Gerade der Wortlaut im Kommentar findet sich auch in den Lösungskizzen)
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Was will der Prüfer hören? - von Hamburg - 19.06.2019, 13:14
RE: Was will der Prüfer hören? - von GastK27 - 19.06.2019, 15:11
RE: Was will der Prüfer hören? - von Nrw444 - 19.06.2019, 17:51
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RE: Was will der Prüfer hören? - von Gast - 20.06.2019, 09:11