19.06.2019, 23:54
I stand corrected.
Aber das betrifft - soweit ich das jetzt sehe - nur § 250 Abs. 2 StGB.
Wie wären dann die Bezeichnungen für § 306d Abs. 2 z. Bsp.?
Und es bleibt dabei: Amtlich ist diese Bezeichnung nicht. Man macht also keinesfalls etwas falsch wenn man von "schwerem Raub nach § 250 Abs. 2 StGB" schreibt.
Aber das betrifft - soweit ich das jetzt sehe - nur § 250 Abs. 2 StGB.
Wie wären dann die Bezeichnungen für § 306d Abs. 2 z. Bsp.?
Und es bleibt dabei: Amtlich ist diese Bezeichnung nicht. Man macht also keinesfalls etwas falsch wenn man von "schwerem Raub nach § 250 Abs. 2 StGB" schreibt.
Nachrichten in diesem Thema
Strafurteil - Bezeichnung der Delikte - von BlackJack - 07.06.2019, 16:39
RE: Strafurteil - Bezeichnung der Delikte - von gast123 - 08.06.2019, 00:37
RE: Strafurteil - Bezeichnung der Delikte - von Gast123 - 08.06.2019, 11:12
RE: Strafurteil - Bezeichnung der Delikte - von gast123 - 19.06.2019, 23:54