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Klausuren September 2013
Natascha
Unregistered
 
#9
05.10.2013, 19:37
Klausur V2:

Am 10.06.2013 ist auf dem Schulweg ein 8-jähriges Mädchen von einem Schäferhund der Frau D. angefallen worden. Laut dem Mädel hat der Hund gebellt, hat sie dann von hinten angesprungen und gebissen und sie ist dann umgefallen. Frau D. beschreibt den Vorfall allerdings so, dass der Hund das Kind nur angestubst habe und diese dann vor Schreck umgefallen sei. Gebissen habe der Hund natürlich nicht. Der Arzt hat als Verletzungen zwei 5cm lange Schwellungen festgestellt. Die feste Jeanshose war nicht zerrissen. Frau D. hat dann auf Anordnung den Hund beim Amtsveterinär vorgestellt. Dieser hat dann festgestellt, dass der Hund nicht gebissen, sondern geschnappt habe, das Mädel aber umgeschubst hat und dabei gebellt hat. Frau D. wendet dagegen ein, es habe keine Verhaltensbegutachtung des Hundes gegeben.

Zwei Tage später beobachtet die Mutter des Mädels, dass der Hund beinahe einen Jungen auf dem Fahrrad angegriffen hätte. Nur durch das Beherzte Eingreifen der Frau D. sei es nicht zu einem Unfall gekommen. Frau D. bestätigt das soweit und meint dazu, das zeige keinesfalls die Gefährlichkeit des Hundes sondern im Gegenteil, dass sie diesen gut im Griff habe. Sie gesteht ein, dass der Hund negativ auf Kinder reagiere. Die Mutter bittet Frau D. daraufhin den Schulweg zu gewissen Zeiten zu meiden. Das möchte Frau D. auf keinen Fall.

Frau D. hat dann schriftlich Stellung genommen und führt aus, sie werde keinerlei Konsequenzen ziehen, sollte die Behörde den Hund als gefährlich einstufen. Sie würde auf keinen Fall den Hund anleinen oder gar einen Maulkorb anlegen. Auch sei sie gar nicht die richtige Adressatin, sie sei gar nicht die Halterin. Der Bruder habe den Hund gekauft und ihn ihr geschenkt, er habe seinerzeit die Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Hundesteuer laufe über das Konto der Mutter. Der Hund lebe zwar in ihren Räumlichkeiten, sie sorge für ihn, zahle die Tierarztkosten etc. aber sie sei wie gesagt nicht die Halterin. Sie meint ausserdem, sie würde alles was die Behörde anordnet ignorieren.
 
Man soll für die Sachbearbeiterin die Akte bearbeiten. Man soll klären, ob der Hund als gefährlich im Sinne von § 3 III Nr.3 (Biss) oder Nr.4 (Anspringen eines Menschen) LHundG NRW ist. Dann soll man klären, wie man dem begegnen kann, dass Frau D. keinerlei Konsequenzen aus den Entscheidungen der Behörde ziehen möchte. Es sollen Anordnungen, speziell Maulkorb- und Anleinpflicht, getroffen werden. Zudem war nach den Zwangsmitteln gefragt. Und es sollte die Rechtsmittelbelehrung sauber herausgearbeitet werden, da zu befürchten ist, dass Frau D. den Bescheid nicht akzeptieren wird. Man sollte den Entwurf des Bescheides fertigen. Da allerdings war die Rechtsmittelbelehrung erlassen. Im Gutachten und Bescheid brauchte man auch keine Gebührenrechnung anstellen.
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Nachrichten in diesem Thema
Klausuren September 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:23
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:28
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:30
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:32
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:33
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:34
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:35
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:36
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:37
RE: Klausuren September 2013 - von BenMTSF - 25.01.2016, 17:40


 

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