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Was will der Prüfer hören?
Nrw444
Unregistered
 
#3
19.06.2019, 17:51
Struktur, Struktur, Struktur...

Das ist wirklich schon die halbe Miete, jedenfalls wenn keine gravierenden Wissenlücken vorhanden sind. Meine Klausurbewertungen sind dadurch erheblich nach oben gekommen. Bei mir waren die Klausuren ursprünglich auch meist nur im Bereich 4-7 Punkte und ich habe nicht wirklich verstanden, was ich so falsch machte. Vor allem, wenn man doch dachte, die richtigen Normen genannt zu haben und gut argumentiert zu haben. 
Die Korrektoren möchten aber sehen, dass man penibelst den Stil einhält. Egal ob Gutachten- oder Urteilsstil. 
Und wenn man dann die eigene Klausur noch einmal sehr genau durchgeht und darauf achtet, ob wirklich immer, IMMER, bei jedem noch so kleinen Schritt, wirklich alles mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis eingehalten wurde... dann stellt man häufig fest, dass doch nicht so wahnsinnig sauber gearbeitet wurde. Da bringen auch die schönsten und richtigen Argumente nichts. 

Im Strafrecht in Bezug auf die Anklageklausur ist es zum Beispiel wichtig, die Formalia sicher drauf zu haben (Haftprünfungstermin, JVA Inhaftierung, mehrere Beklagte, Abstraktum, welche Anträge kommen in die Anklage, welche in die Verfügung, wie formuliert man Einstellungsbescheide kurz und zutreffend etc.) 
Im Gutachten sollte man sinnvolle Tatkomplexe bilden und immer mit dem schwersten Delikt beginnen, vollständig alle! (teilweise auch die abwegigen) in Betracht kommenden Normen prüfen und vor allem die Schwerpunktsetzung wirklich draufhaben. Unproblematisches muss dementsprechend kurz abgehandelt werden (Mut zum Urteilsstil) Nur so haut das mit der Zeit überhaupt hin. Und natürlich die Konkurrenzen beherrschen. 
Im B-Gutachten den Strafrahmen sauber bilden können, Zuständigkeiten der Spruchkörper beherrschen und warum welche Anträge zu stellen sind...
Im materiellen Recht sollten am besten kaum Unsicherheiten mehr bestehen, das kostet sonst nämlich nur Zeit, wenn man etwas nachschlagen muss. Und Zeit-Management ist bei der StA - Klausur nunmal wirklich das A und O. Man hat keine Zeit zu verschenken. Man muss genau wissen, wie zum Beispiel die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit zu prüfen ist und wo sie dann ins Gutachten gehört. § 21 StGB hat zwar Auswirkungen auf den Strafrahmen, verfügt aber auch über materielle Voraussetzungen und gehört damit strenggenommen in das A- und B-Gutachten... usw. Wenn man die Voraussetzungen erst noch nachlesen muss, wird das sehr wahrscheinlich nichts tolles werden. 
Eine Skizze habe ich in der StA-Klausur wegen des Zeitdrucks kaum noch angefertigt. Sondern nur noch einen Zettel, auf dem ich sämtliche Normen, die in Betracht kamen, aufgelistet. 

Insgesamt ist es also enorm wichtig, die Struktur und den Stil wirklich kleinlichst einzuhalten und die Schlagwörter in der richtigen! Reihenfolge zu bringen. 
Denn für gewöhnlich geht der Korrektor deine Klausur in relativ kurzer Zeit durch und hakt nur ab, ob du die Schlagwörter an der richtigen (logischen) Stelle gebracht hast und vertretbar begründet hast. 

Als Feinschliff kann nach alledem dann noch die richtige Schwerpunktsetzung und das Zeitmanagement trainiert werden. 

Wirklich immer zu beherzigen: Wenn man in der Klausur merkt, dass die Zeit einfach nicht reicht, dann lieber die Entscheidungsgründe oder das Gutachten fertig schreiben, statt eines schönen Tatbestandes. Da sollte man auch den Mut besitzen und den TB einfach abbrechen. Im Zweifel kann man mit wirklich guten Entscheidungsgründen alleine noch ein befriedigend erhalten, je nach Korrektor. 

Ansonsten gilt es, sich Literatur zum Schreiben von Klausuren anzuschaffen und diese durchzuarbeiten. Nicht nur einmal. Sondern mehrmals. Und nicht nur lesen, sondern wirklich verinnerlichen. Unterstreichungen machen und Randnotizen hinzufügen. Wer sich diese Arbeit macht, wird dann eigentlich (aber auch nicht immer, weil Jura ;) ) im Ergebnis für die Mühe belohnt.

Das ist zumindest mein subjektiver Eindruck. 

Ich hoffe dir hilft das vielleicht irgendwie weiter. 

Viele Grüße und viel Erfolg noch!
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Nachrichten in diesem Thema
Was will der Prüfer hören? - von Hamburg - 19.06.2019, 13:14
RE: Was will der Prüfer hören? - von GastK27 - 19.06.2019, 15:11
RE: Was will der Prüfer hören? - von Nrw444 - 19.06.2019, 17:51
RE: Was will der Prüfer hören? - von Gast - 19.06.2019, 17:55
RE: Was will der Prüfer hören? - von campingstuhl - 19.06.2019, 18:17
RE: Was will der Prüfer hören? - von gastgast - 19.06.2019, 23:38
RE: Was will der Prüfer hören? - von Gast - 20.06.2019, 09:11


 

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