18.06.2019, 09:39
Das geht schon wenn du dich aus dem Dienst entlassen lässt... kenne einen aus meiner alten AG der hat es genau so gemacht, da er schon einen Job hatte bei dem das 2. Examen nicht zwingend notwendig war. Nach den Klausuren hat er sich dann entlassen lassen und konnte ganz normal arbeiten. Man muss das allerdings mit dem LJPA abkläre
Nachrichten in diesem Thema
Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast123 - 15.06.2019, 23:28
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von GastXY - 16.06.2019, 00:07
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRWjuni - 16.06.2019, 00:18
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von berlinerrrr - 16.06.2019, 00:38
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Kterphi - 17.06.2019, 12:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 17.06.2019, 18:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 17.06.2019, 18:30
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 18.06.2019, 18:27
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 18.06.2019, 09:39
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast NRW - 18.06.2019, 22:43
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Nrwjuni - 19.06.2019, 19:56