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Klausuren September 2013
Natascha
Unregistered
 
#8
05.10.2013, 19:36
Klausur V1:

R, der Antragsgegner, betreibt ein Taxi-Unternehmen. Er hat dafür eine befristete Genehmigung vom 01.11.2010- 31.10.2013. Im Zuge der Neubeantragung hat er der Stadt Düsseldorf, der Antragsgegnerin, seine Unterlagen zugeschickt. Die hat dann festgestellt, dass er zum einen nicht täglich seine Kilometerangaben pro Taxi aufzeichnet. Er hat dabei zwei unterschiedliche Verfahren gehabt. Einmal per Excel-Tabelle und einmal handschriftlich. Da gab es aber Diskrepanzen i.H.v. 5.000€. Er hat dem Finanzamt den niedrigeren Wert mitgeteilt.

Dann hat er zwei Taxen jeweils für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht haftpflicht versichert gehabt. Zwei seiner Mitarbeiter waren nicht sozialversichert. Einmal für 3 Monate und einmal für 2 1/2 Monate. Mittlerweile ist aber alles wieder angemeldet.

Die Stadt hat ihm daraufhin die Genehmigung widerrufen (Ziff 1.), die Herausgabe der Genehmigungsurkunde verlangt (Ziff. 2), für den Fall der Nichthandlung ein Ordnungsgeld i.H.v. 2.000€ (Ziff. 3) und die sofortige Vollziehung angeordnet (Ziff. 4). Der Bescheid ging dem R am 20.07.2013 zu. Am 24.07.2013 hat er Widerspruch erhoben. Er hat dann auch einen Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt.

Im August 2013 ging dann eine eMail mit seinem Namen und "@googlemail.com" als Absender ein. Daraufhin hat das VerwG dann per Beschluss das Verfahren wegen Rücknahme des Antrags eingestellt. Dann schreibt der RA des R, sein Mandant habe die eMail gar nicht verfasst, es laufe ein Ermittlungsverfahren, wahrscheinlich möchte ihm ein Konkurrent schaden. Zudem könne sein Mandant das gar nicht erklären, er werde ja von ihm, dem RA vertreten. Außerdem weise die eMail keine elektronische Signatur auf (im Bearbeitervermerk gabs dann die passenden §§ dazu). Die Stadt Düsseldorf geht natürlich davon aus, dass Verfahren sei erledigt, bringt aber auch nochmal Argumente zur Sache.
 
Der Antragsgegner trägt vor, er habe das nicht gewusst, dass er jeden Kilometerstand pro Taxi und Tag aufzeichnen müsse, man könne dies zudem aus den Werkstattberichten ersehen. Die Diskrepanzen seien aufgrund eines Systemfehlers des PC-Systems entstanden. Keinesfalls habe er sich klein rechnen wollen, um weniger Steuern zu zahlen. Mittlerweile verwende man das sog. Key-System. Das funktioniere bis dato einwandfrei. Die Fahrzeuge seien mittlerweile alle wieder versichert. Man habe es seinerzeit aufgrund des Versicherungswechsels versäumt, Neuverträge unverzüglich abzuschließen. Ebenso seien die Mitarbeiter alle versichert. Dies sei seinerzeit nur deswegen passiert, da die beiden neueingestellt wurden und das komplette Buchungssystem umgestellt werden müsse. Da sei es dann versäumt worden, die Mitarbeiter anzumelden. Es seien aber keine Neueinstellungen derzeit geplant. Er sei auch strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Die Verstöße seien alle nicht erheblich. Er sei damit zuverlässig. Die Antragsgegnerin habe zudem die falsche EGL gewählt. Sie hätte § 25 II PBefG nehmen müssen. Daher habe sie auch ihr Ermessen nicht ausgeübt.
 
Er beantragt, die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
Antragsgegnerin beantragt, den Antrag abzuweisen.
 
Die Antragsgegnerin geht von § 25 I PbefG als EGL aus. Danach habe sie die Genehmigung zu widerrufen, sie habe also kein Ermessen. Der Antragsteller habe nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes für jedes Taxi und jeden Tag die Kilometerleistung festzuhalten. Auf seine Kenntnis darauf komme es nicht an. Er habe versucht, durch die Diskrepanzen weniger Steuer zahlen zu müssen. Die handschriftlichen Aufzeichnungen habe er auch beim Finanzamt einreichen können. Daher könne er sich nicht auf einen Systemfehler berufen. Dass das Key-System funktioniere, dafür habe er noch keinen Beweis erbracht. Die Gesamtschau seiner Verstöße rechtfertige auf jeden Fall die Annahme der Unzuverlässigkeit.

Es ist die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen.
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Nachrichten in diesem Thema
Klausuren September 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:23
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:28
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:30
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:32
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:33
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:34
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:35
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:36
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:37
RE: Klausuren September 2013 - von BenMTSF - 25.01.2016, 17:40


 

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