Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen
Antworten

 
Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.300
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#16
16.09.2026, 17:24
(16.09.2026, 10:24)Neuorientierung schrieb:  
(15.09.2026, 16:43)Freidenkender schrieb:  Klauseln, die den Inhalt des Arbeitsvertrages der Geheimhaltung unterlegen sind in der Regel unwirksam. Jeder darf zB über sein Gehalt sprechen. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse des AG insoweit. Anders sieht es bei Geschäftsgeheimnissen. Aber pauschale Catch-all-Klauseln sind eindeutig unwirksam

Die Frage ist doch eher, warum will der neue AG diesen Vertrag sehen? Welches berechtigte Interesse hat er denn?
Es geht darum, die Erfahrungsstufe zu ermitteln und dafür reicht wohl mein Arbeitszeugnis nicht aus, obwohl da ja Beginn und Ende meiner Tätigkeit vermerkt ist und meine Tätigkeit. Deswegen wollen sie noch sämtliche Arbeitsverträge

Die Ermittlung der Erfahrungsstufe ist jedenfalls ein Vorgang mit gesetzlicher Grundlage. Wenn man vom Inhalt des Zeugnisses nicht vollständig auf die Erfahrung schließen kann, ist der Arbeitsvertrag ein geeignetes Beweismittel. Standardmäßig anzufordern fände ich dagegen unnötig. Ob es bei Dir Zweifel am genauen Inhalt der Vortätigkeit gibt, weiß ich natürlich nicht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Neuorientierung - 15.09.2026, 11:10
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von advocatus diaboli - 15.09.2026, 12:01
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Neuorientierung - 15.09.2026, 14:42
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von advocatus diaboli - 15.09.2026, 16:25
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Neuorientierung - 15.09.2026, 16:42
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Freidenkender - 15.09.2026, 16:43
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Neuorientierung - 16.09.2026, 10:24
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Praktiker - 16.09.2026, 17:24
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von advocatus diaboli - 16.09.2026, 13:43
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Praktiker - 15.09.2026, 20:16
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von juraistschön - 16.09.2026, 06:36
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Egal_ - 16.09.2026, 10:53
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von De Valencia - 16.09.2026, 11:44
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Egal_ - 16.09.2026, 12:35
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von De Valencia - 16.09.2026, 14:41
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Egal_ - 17.09.2026, 15:28
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von ArsBoni - 17.09.2026, 19:38
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Praktiker - 17.09.2026, 20:51
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von Egal_ - 16.09.2026, 12:45
RE: Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen - von ArsBoni - 17.09.2026, 19:55


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus