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Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen
Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#12
16.09.2026, 12:35
(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb:  
(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb:  WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).

Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.

Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.

Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden. 
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.

Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.

Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.

Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2026, 12:39 von Egal_.)
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