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  5. Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten?
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Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten?
Gast123
Unregistered
 
#1
15.06.2019, 23:28
Hallo zusammen,

ich stelle mir - aus leider gegebenem Anlass - die Frage, ob es 

a) seitens des OLG gestattet und
b) von Erfolgsaussichten geprägt ist,

als Wiederholer die Zeit (4 Monate) zwischen den Schriftlichen und der Mündlichen als WissMit oder ähnliches in Teilzeit zu arbeiten. 
4 Monate könnte man natürlich - gerade als Wiederholer - sehr gut darauf verwenden noch einmal alles zu geben und vertieft zu lernen. Denn eine Pflichtstation findet nicht mehr statt. Auf der anderen Seite muss man auch auf seine finanzielle Situation achten. Gerade in Anbetracht der Vorstellung noch ein drittes mal schreiben zu müssen bzw. zu dürfen. 

Hat vielleicht jemand Erfahrungen in diese Richtung gemacht? Ist es von vorneherein ausgeschlossen, dass Kanzleien Wiederholer überhaupt einstellen? Wird sich die Ausbildungsstelle wegen "Gefährdung des Ausbildungserfolgs" dagegenstellen und die Nebentätigkeit verbieten?

Freue mich sehr über Antworten! Besten Dank
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Nachrichten in diesem Thema
Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast123 - 15.06.2019, 23:28
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von GastXY - 16.06.2019, 00:07
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRWjuni - 16.06.2019, 00:18
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von berlinerrrr - 16.06.2019, 00:38
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Kterphi - 17.06.2019, 12:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 17.06.2019, 18:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 17.06.2019, 18:30
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 18.06.2019, 18:27
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 18.06.2019, 09:39
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast NRW - 18.06.2019, 22:43
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Nrwjuni - 19.06.2019, 19:56


 

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