05.09.2026, 11:42
Das sind jetzt mehrere unterschiedliche Fragen:
Dass bei der Erinnerung das Vollstreckungsgericht selbst den Beschluss erlässt, ändert nichts daran, dass es ein Fall des 775 ist. Das wird besonders deutlich, wenn das Vollstreckungsgericht nicht selbst Vollstreckungsorgan ist. Warum vollstreckt z.B. der Gerichtsvollzieher nicht weiter? Weil ihm der Beschluss mit Tenor gemäß 775 vorgelegt worden ist. Welche Verfahrensart dem zugrundelag, ist egal.
Zum anderen: Deine Abgrenzungsregel taugt allenfalls als Faustregel. Auch vollstreckungsrechtliche Fragen können "schwierig" sein (etwa bei Pfändungsverboten) und sind gleichwohl von den Vollstreckungsorganen zu beachten und erinnerungsfähig. Mitunter gehen sie auf Rechtsbeschwerde auch zum BGH. Es kommt also nicht auf "einfach" oder "schwierig" an, sondern welche Prüfungen das Gesetz dem Vollstreckungsorgan zuweist.
Und das Argument für die Lückenfüllung durch Titelgegenklage ist vorrangig, dass die eigentlich einschlägige Klausel(!)Erinnerung sich nur gegen die jeweilige vollstreckbare Ausfertigung richtet, nicht gegen die Vollstreckbarkeit überhaupt.
Ob bei der Volkstreckungsgegenklage die Rechtskraft so weit reicht wie Du meinst, muss ich nochmal nachschauen. Spontan sehe ich das vor allem für Gegenforderungen, dann ergibt es sich aber aus 322 II analog. Ich glaube eher nicht, das materiell-rechtliche Vorfragen hier stets in Rechtskraft erwachsen. Da lese ich nochmal nach.
Dass bei der Erinnerung das Vollstreckungsgericht selbst den Beschluss erlässt, ändert nichts daran, dass es ein Fall des 775 ist. Das wird besonders deutlich, wenn das Vollstreckungsgericht nicht selbst Vollstreckungsorgan ist. Warum vollstreckt z.B. der Gerichtsvollzieher nicht weiter? Weil ihm der Beschluss mit Tenor gemäß 775 vorgelegt worden ist. Welche Verfahrensart dem zugrundelag, ist egal.
Zum anderen: Deine Abgrenzungsregel taugt allenfalls als Faustregel. Auch vollstreckungsrechtliche Fragen können "schwierig" sein (etwa bei Pfändungsverboten) und sind gleichwohl von den Vollstreckungsorganen zu beachten und erinnerungsfähig. Mitunter gehen sie auf Rechtsbeschwerde auch zum BGH. Es kommt also nicht auf "einfach" oder "schwierig" an, sondern welche Prüfungen das Gesetz dem Vollstreckungsorgan zuweist.
Und das Argument für die Lückenfüllung durch Titelgegenklage ist vorrangig, dass die eigentlich einschlägige Klausel(!)Erinnerung sich nur gegen die jeweilige vollstreckbare Ausfertigung richtet, nicht gegen die Vollstreckbarkeit überhaupt.
Ob bei der Volkstreckungsgegenklage die Rechtskraft so weit reicht wie Du meinst, muss ich nochmal nachschauen. Spontan sehe ich das vor allem für Gegenforderungen, dann ergibt es sich aber aus 322 II analog. Ich glaube eher nicht, das materiell-rechtliche Vorfragen hier stets in Rechtskraft erwachsen. Da lese ich nochmal nach.
Nachrichten in diesem Thema
Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 23.10.2023, 16:14
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Landvogt - 23.10.2023, 21:31
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 24.10.2023, 06:18
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 24.10.2023, 09:57
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 13:43
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 04.09.2026, 18:40
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 20:21
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 04.09.2026, 21:06
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 05.09.2026, 10:31
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 06.09.2026, 08:16
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von pdx - 04.09.2026, 18:46
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 20:14
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von pdx - 05.09.2026, 16:05
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 05.09.2026, 17:35
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 05.09.2026, 11:42









