31.08.2026, 10:29
JPA halt. Hauptsache maximal prüflingsfeindlich agieren, damit man wenig Arbeit hat. Wie Philosophenchiller schon gesagt hat, geht es hier nicht um juristische Gründe.
Die "Argumente" sind natürlich auch quatsch.
Die "Argumente" sind natürlich auch quatsch.
- Das Art. 15 DSGVO auch im Prüfungsverfahren gilt, wurde erst vor kurzem in drei Instanzen bis zum BVerwG bestätigt. Dass irgendwelche Akteneinsichtsrechts-Regelungen unter Art. 23 DSGVO fallen sollten, ist eher Wunschdenken der JPAs als eine seriöse Rechtsmeinung. Wurde dir wenigstens gesagt, welche der Ausnahmetatbestände einchlägig sein soll?
- Zirkelschlüssig. Wenn du ein Einsichtsrecht hast, haben das alle anderen auch. Mal abgesehen davon, dass die Einsicht in die schriftlichen Bewertungen eh nur bedingt für die mündliche hilft.
- Verstehe gar nicht, was das mit Art. 15 DSGVO zu tun haben soll. Eigene Desorganisation der Behörde ist jedenfalls kein Grund, Bürgerrechte einzuschränken.
- Das JPA hat gefälligst Respekt vor dir und deinen Rechten zu haben. Die sind eine grundrechtsgebundene Behörde und kein Karnevalsverein.
Nachrichten in diesem Thema
Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von juramaus123 - 30.08.2026, 10:19
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Philosophenchiller - 30.08.2026, 10:45
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Belledin - 31.08.2026, 00:36
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von FelixFrankfurter - 31.08.2026, 10:29
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Albert:Ludwig - 01.09.2026, 15:11









