05.10.2013, 19:35
Klausur S2:
Der Angeklagte S wohnt in einem Wohnheim für Obdachlose. Sein Nachbar, der G, gibt des öfteren mit seiner EC-Karte an und dass er Geld habe. Vor kurzem erst habe er 800€ erhalten. S bekommt dann am Tattag Besuch von dem Angeklagten M und dessen Freundin der B. Ursprünglich soll S das Fahrrad von M reparieren. Da allerdings das Werkzeug fehlt, wird das nicht fahrtaugliche Rad auch nicht repariert.
Stattdessen schlägt S vor, dem G die EC-Karte zu klauen. M soll G dabei lediglich einschüchtern. M ist davon begeistert, fährt mit dem roten (sehr auffälligen) Fahrrad des S los um eine Ski-Maske, Handschuhe und eine Pistole zu holen. Die B ist davon gar nicht begeistert und sagt dem S, dass der M schonmal gerne austickt und dann brutal wird. Sie sollen das sein lassen. Sie haut dann ab.
S sagt M daraufhin, dass der G wirklich nur erschreckt werden solle. Woraufhin der M meint, klar, es würde wahrscheinlich eh ausreichen. Für den Fall, dass der R, Freund von G, aber auch da sei, müsse er deutlicher werden (oder ähnliche Wortwahl weiß ich grad nicht mehr. Ist auf jeden Fall so, dass er dann doch Gewalt anwenden wird) um seinem Auftritt die nötige Wirkung zu verpassen. S hat schon ein mulmiges Gefühl, macht aber weiter mit. Er steht dann Schmiere vor der Wohnungstür. Der M tritt die Tür ein, hält dem stark alkoholisierten G die Pistole unter der Nase und fordert ihn auf, die EC-Karte rauszurücken (mit deutlichen Worten). Dann schlägt er ihm mit der Faust ins Gesicht. Dann fordert er ihn nocmal auf, die Karte rauszugeben. Diesmal leistet der G Folge. Dann bemerkt der M den ebenfalls alkoholisierten R und hält ihm die Pistole vor, mit der Aufforderung, R solle sich auf das Bett neben G setzen. Macht dieser auch. M tritt ihn dann, er ist Kampfsportler, in den Bauch. Er hält wieder G die Pistole vor die Nase und fordert ihn zur PIN Nennung auf. G nennt eine falsche PIN. M gibt die Karte und PIN daraufhin dem S, dieser fährt zu der Bank-Filiale und versucht vergeblich Geld abzuheben. Die Karte wird dann eingezogen. M hat in der Zwischenzeit dem G gesagt, wenn die PIN falsch sei, würde er den R töten. S ruft den M an und teilt ihm das mit dem Einziehen der Karte mit. M tickt daraufhin aus. Er schlägt den G mehrfach ins Gesicht, beschimpft ihn und schlägt dann mit der Pistole gegen den Hinterschädel. Dann flüchtet er.
Der R bezeugt in der Hauptverhandlung das Geschehen in der Wohnung, wobei der Täter maskiert ist. Bei der Durchsuchung der Wohnung des M finden sich die Ski-Maske und die Handschuhe. Die Pistole findet sich weder bei ihm noch bei S. S ist geständig, M sagt er war das nicht. Er war zur Tatzeit zuhause. Er sei mit dem Fahrrad (da verheddert er sich in Widersprüchen mit welchem Fahrrad. Zunächst gibt er an, mit seinem eigenem, dann gibt er zu es sei fahruntauglichen, daraufhin meint er mit dem roten von S) nach Hause gefahren. Dass er zwischenzeitlich mit dem roten Fahrrad von S von seiner Freundin gesehen worden sei, erklärt er damit, er habe das Werkzeug geholt. Deswegen habe er auch den S angerufen.
Ein Zeuge in der Bank erkennt auf jeden Fall S als denjenigen, der versucht hat Geld abzuheben.
Es ist die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen.
Der Angeklagte S wohnt in einem Wohnheim für Obdachlose. Sein Nachbar, der G, gibt des öfteren mit seiner EC-Karte an und dass er Geld habe. Vor kurzem erst habe er 800€ erhalten. S bekommt dann am Tattag Besuch von dem Angeklagten M und dessen Freundin der B. Ursprünglich soll S das Fahrrad von M reparieren. Da allerdings das Werkzeug fehlt, wird das nicht fahrtaugliche Rad auch nicht repariert.
Stattdessen schlägt S vor, dem G die EC-Karte zu klauen. M soll G dabei lediglich einschüchtern. M ist davon begeistert, fährt mit dem roten (sehr auffälligen) Fahrrad des S los um eine Ski-Maske, Handschuhe und eine Pistole zu holen. Die B ist davon gar nicht begeistert und sagt dem S, dass der M schonmal gerne austickt und dann brutal wird. Sie sollen das sein lassen. Sie haut dann ab.
S sagt M daraufhin, dass der G wirklich nur erschreckt werden solle. Woraufhin der M meint, klar, es würde wahrscheinlich eh ausreichen. Für den Fall, dass der R, Freund von G, aber auch da sei, müsse er deutlicher werden (oder ähnliche Wortwahl weiß ich grad nicht mehr. Ist auf jeden Fall so, dass er dann doch Gewalt anwenden wird) um seinem Auftritt die nötige Wirkung zu verpassen. S hat schon ein mulmiges Gefühl, macht aber weiter mit. Er steht dann Schmiere vor der Wohnungstür. Der M tritt die Tür ein, hält dem stark alkoholisierten G die Pistole unter der Nase und fordert ihn auf, die EC-Karte rauszurücken (mit deutlichen Worten). Dann schlägt er ihm mit der Faust ins Gesicht. Dann fordert er ihn nocmal auf, die Karte rauszugeben. Diesmal leistet der G Folge. Dann bemerkt der M den ebenfalls alkoholisierten R und hält ihm die Pistole vor, mit der Aufforderung, R solle sich auf das Bett neben G setzen. Macht dieser auch. M tritt ihn dann, er ist Kampfsportler, in den Bauch. Er hält wieder G die Pistole vor die Nase und fordert ihn zur PIN Nennung auf. G nennt eine falsche PIN. M gibt die Karte und PIN daraufhin dem S, dieser fährt zu der Bank-Filiale und versucht vergeblich Geld abzuheben. Die Karte wird dann eingezogen. M hat in der Zwischenzeit dem G gesagt, wenn die PIN falsch sei, würde er den R töten. S ruft den M an und teilt ihm das mit dem Einziehen der Karte mit. M tickt daraufhin aus. Er schlägt den G mehrfach ins Gesicht, beschimpft ihn und schlägt dann mit der Pistole gegen den Hinterschädel. Dann flüchtet er.
Der R bezeugt in der Hauptverhandlung das Geschehen in der Wohnung, wobei der Täter maskiert ist. Bei der Durchsuchung der Wohnung des M finden sich die Ski-Maske und die Handschuhe. Die Pistole findet sich weder bei ihm noch bei S. S ist geständig, M sagt er war das nicht. Er war zur Tatzeit zuhause. Er sei mit dem Fahrrad (da verheddert er sich in Widersprüchen mit welchem Fahrrad. Zunächst gibt er an, mit seinem eigenem, dann gibt er zu es sei fahruntauglichen, daraufhin meint er mit dem roten von S) nach Hause gefahren. Dass er zwischenzeitlich mit dem roten Fahrrad von S von seiner Freundin gesehen worden sei, erklärt er damit, er habe das Werkzeug geholt. Deswegen habe er auch den S angerufen.
Ein Zeuge in der Bank erkennt auf jeden Fall S als denjenigen, der versucht hat Geld abzuheben.
Es ist die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen.
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Klausuren September 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:23
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:28
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:30
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:32
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:33
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:34
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:35
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:36
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:37
RE: Klausuren September 2013 - von BenMTSF - 25.01.2016, 17:40