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Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Philosophenchiller
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2025
#2
30.08.2026, 10:45
Gehen wir dochmal als Annahme davon aus, dass es in Wirklichkeit nicht um "juristische" Gründe geht, sondern dass diese schlicht nachgelagert aufgefunden werden, um ein aus anderen Gründen gewolltes Ergebnis zu begründen:

Was passiert, wenn sie dir vorab Einsicht gewähren:
- Dann wollen das auf einmal alle, weil alle fürchten, Wettbewerbsnachteile zu haben, wenn sie es nicht tun 
- Ganz massiver Anstieg der Arbeitsbelastung der Behördenmitarbeiter, da nach der mündlichen nur noch wenige Einsicht nehmen wollen.

Das dürfte bei wirtschaftlicher Betrachtung der echte Grund sein.

Und nun nehmen wir die psychologische Perspektive dazu: Du empfindest die Nicht-Einsicht als ungerecht. Du fühlst dich durch deine schriftlichen Ergebnisse ungerecht behandelt. Und jetzt projizierst du diese Ungerechtigkeit zusätzlich auf die Nicht-Einsichtnahme, was deinen Ärger noch verstärkt.

Also, Handlungsempfehlung:
- Klagen, wenn es dir so wichtig ist / Du es einfach mal durchgefochten haben willst. Ob dir das mental weiterhilft ist eher fraglich, das täte es nur, wenn du zu den Arten von Persönlichkeiten gehörst, die das wirklich als selbstverständlich und richtig empfinden, immer direkt zu klagen. Die meisten würde so eine Parallelbaustelle wohl eher belasten.
- Anerkennen, dass es nicht um juristische Gründe geht und dass hier keine echte "juristische" Abwägung stattfindet. Aus dieser Perspektive würde ich es abhaken und deine Zeit und mentale Kraft in die Vorbereitung stecken und mich nicht mit solchen Fragen aufhalten.

Ich denke auch, dass es schwer werden würde im Rechtweg, weil die Richter nunmal vorher Jura studiert haben, das nicht selbst nicht hatten und dann unbewusst eben dieses Argument greifen würde.

Juristisch lässt sich das ganze freilich auch noch beleuchten: Ich würde argumentieren, die Prüfungsleistungen stellen eine Gesamtheit dar, sodass erst nach deren Abschluss Einsicht genommen werden kann in Teilleistungen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2026, 10:47 von Philosophenchiller.)
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Nachrichten in diesem Thema
Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von juramaus123 - 30.08.2026, 10:19
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Philosophenchiller - 30.08.2026, 10:45
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Belledin - 31.08.2026, 00:36
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von FelixFrankfurter - 31.08.2026, 10:29
RE: Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung - von Albert:Ludwig - 01.09.2026, 15:11


 

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