16.08.2026, 12:11
Hey,
solltest Du Dich nicht für eine der anderen Varianten entscheiden, können wir da gerne einmal drüber sprechen.
Nach meiner Erfahrung hilft die Auseinandersetzung mit einem ausführlicheren Feedback sehr, um die Klausur ordentlich nachzubereiten (!) und für sich auch ein eigenes Empfinden zu entwickeln, was eine gute Klausur ausmacht, eine Fehlerliste anzulegen usw. Da hat mir der Austausch mit meinen Mitstreiter/innen und die gegenseitige Korrektur deutlich mehr gebracht als die kommerziellen Klausuren.
Originalklausuren würde ich an Deiner Stelle in jedem Falle beibehalten. Die LJPA-Klausuren haben durchaus wiederkehrende Strukturen, und man muss ein bisschen lesen lernen, was die da in welchem Umfang hören wollen.
Mit einer guten Klausurtechnik (Sachverhaltsauswertung, Ansprechen aller "Probleme", Kommentararbeit, souveränes Abfertigen von Kleinkram und ausführliche Argumentation bei den wichtigen Sachen, fertiges Ergebnis, Sprachstil u.a.) kann man m.E. regelmäßig in solide Punktbereiche kommen und vermeiden, dass man so eine richtig schlechte Klausur schreibt. Wenn Du im 1. Examen ein VB hattest, bist Du ja offensichtlich in der Lage, gute rechtliche Lösungen zu produzieren und dann auch mal in einer Klausur richtig abzuräumen. Daher könnte es sich lohnen, den Fokus auf die Besonderheiten des 2. Examens zu legen.
Der Mehrwert der Korrektur hängt deswegen davon ab, was Du Dir davon versprichst. Hast Du schon einmal Einsicht genommen und analysiert, woran es bei den Klausuren gelegen hat? Wenn das Problem vor allem darin besteht, dass Dir beim materiellen Recht die nötigen Grundlagen fehlen und Du deshalb die Fälle rechtlich nicht gelöst bekommst, wird Dir eine reine Klausurkorrektur meiner Meinung nach nicht den größten Impact bringen (die ML kannst Du ja selbst nacharbeiten). Für die Wissensaneignung gibt es genügend Angebote.
Wenn es dagegen eher darum geht, dass Du z.B. an der Akte vorbeigeschrieben, Schwerpunkte falsch gesetzt oder nicht erkannt hast, nicht fertig geworden bist o.Ä., kann eine entsprechende Korrektur und die wiederholte Auseinandersetzung damit wirklich weiterhelfen.
Leider kann man hier keine DMs schicken (oder ich habe die Funktion nicht gefunden), daher meld Dich bei entsprechendem Interesse gern
per E-Mail:
klausurenkurs37@gmail.com
Die Adresse habe ich jetzt eben einfach mal aus der Lameng erstellt. Weitere Details (insb. Noten) erzähle ich Dir dann natürlich, aber gerne bilateral
VG!
solltest Du Dich nicht für eine der anderen Varianten entscheiden, können wir da gerne einmal drüber sprechen.
Nach meiner Erfahrung hilft die Auseinandersetzung mit einem ausführlicheren Feedback sehr, um die Klausur ordentlich nachzubereiten (!) und für sich auch ein eigenes Empfinden zu entwickeln, was eine gute Klausur ausmacht, eine Fehlerliste anzulegen usw. Da hat mir der Austausch mit meinen Mitstreiter/innen und die gegenseitige Korrektur deutlich mehr gebracht als die kommerziellen Klausuren.
Originalklausuren würde ich an Deiner Stelle in jedem Falle beibehalten. Die LJPA-Klausuren haben durchaus wiederkehrende Strukturen, und man muss ein bisschen lesen lernen, was die da in welchem Umfang hören wollen.
Mit einer guten Klausurtechnik (Sachverhaltsauswertung, Ansprechen aller "Probleme", Kommentararbeit, souveränes Abfertigen von Kleinkram und ausführliche Argumentation bei den wichtigen Sachen, fertiges Ergebnis, Sprachstil u.a.) kann man m.E. regelmäßig in solide Punktbereiche kommen und vermeiden, dass man so eine richtig schlechte Klausur schreibt. Wenn Du im 1. Examen ein VB hattest, bist Du ja offensichtlich in der Lage, gute rechtliche Lösungen zu produzieren und dann auch mal in einer Klausur richtig abzuräumen. Daher könnte es sich lohnen, den Fokus auf die Besonderheiten des 2. Examens zu legen.
Der Mehrwert der Korrektur hängt deswegen davon ab, was Du Dir davon versprichst. Hast Du schon einmal Einsicht genommen und analysiert, woran es bei den Klausuren gelegen hat? Wenn das Problem vor allem darin besteht, dass Dir beim materiellen Recht die nötigen Grundlagen fehlen und Du deshalb die Fälle rechtlich nicht gelöst bekommst, wird Dir eine reine Klausurkorrektur meiner Meinung nach nicht den größten Impact bringen (die ML kannst Du ja selbst nacharbeiten). Für die Wissensaneignung gibt es genügend Angebote.
Wenn es dagegen eher darum geht, dass Du z.B. an der Akte vorbeigeschrieben, Schwerpunkte falsch gesetzt oder nicht erkannt hast, nicht fertig geworden bist o.Ä., kann eine entsprechende Korrektur und die wiederholte Auseinandersetzung damit wirklich weiterhelfen.
Leider kann man hier keine DMs schicken (oder ich habe die Funktion nicht gefunden), daher meld Dich bei entsprechendem Interesse gern
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Die Adresse habe ich jetzt eben einfach mal aus der Lameng erstellt. Weitere Details (insb. Noten) erzähle ich Dir dann natürlich, aber gerne bilateral
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SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von gipfelstürmer - 15.08.2026, 18:46
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von Philosophenchiller - 15.08.2026, 22:32
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von 1Jurist - 16.08.2026, 09:52
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von duralex - 16.08.2026, 12:11
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von NRWels - 16.08.2026, 13:46
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RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von gipfelstürmer - 16.08.2026, 16:13
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von gipfelstürmer - 16.08.2026, 16:16
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von NRWels - 17.08.2026, 11:43
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von Prokrastinator3000 - 16.08.2026, 17:46
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von duralex - 16.08.2026, 18:41
RE: SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung - von gipfelstürmer - 16.08.2026, 19:15









