30.07.2026, 12:44
Hi :)
Ich habe die entsprechende Passage tatsächlich vor ein paar Tagen auch gelesen und da ging es mir sehr ähnlich. Ich finde die Struktur ist da wirklich sehr missglückt.. ich bin letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtliche Handlungseinheit in Rn. 12 ff. abgehandelt wird, nur dass es dort "Bewertungseinheit" genannt wird. Mit "Rechtlicher Handlungseinheit" unter Rn. 20 ist eigentlich nur der Begriff der Tateinheit gemeint.
Keine Garantie auf Richtigkeit, aber so habe ich es verstanden und ich hoffe es hilft :)
Edit: Die sukzessive Tatbestandsverwirklichung unter Rn. 10 zählt meines Wissens nach zu den Arten der natürlichen Handlungseinheit
Ich habe die entsprechende Passage tatsächlich vor ein paar Tagen auch gelesen und da ging es mir sehr ähnlich. Ich finde die Struktur ist da wirklich sehr missglückt.. ich bin letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtliche Handlungseinheit in Rn. 12 ff. abgehandelt wird, nur dass es dort "Bewertungseinheit" genannt wird. Mit "Rechtlicher Handlungseinheit" unter Rn. 20 ist eigentlich nur der Begriff der Tateinheit gemeint.
Keine Garantie auf Richtigkeit, aber so habe ich es verstanden und ich hoffe es hilft :)
Edit: Die sukzessive Tatbestandsverwirklichung unter Rn. 10 zählt meines Wissens nach zu den Arten der natürlichen Handlungseinheit
Nachrichten in diesem Thema
Terminologie zur Handlungseinheit/-mehrheit, Fischer Vor § 52 - von Unbekannter Benutzer - 23.07.2026, 16:41
RE: Terminologie zur Handlungseinheit/-mehrheit, Fischer Vor § 52 - von Justizia - 30.07.2026, 12:44









