23.07.2026, 15:05
Stehe voll auf dem Schlauch. Hat jemand ne Idee?
Folgender Fall (NJW 2022, 3010 nachgebildet):
K verklagt B auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw und stützt seine Klage dabei auf mehrere Mängel (Motor, Klimaanlage…).
Der BGH hat hier wegen der verschiedenen Mängel unterschiedliche Streitgegenstände angenommen.
Jetzt frage ich mich folgendes:
- handelt es sich bei einer Klage mit einheitlichem Antrag (Rückzahlung Kaufpreis; anders ja zB bei mehreren Schadenspositionen, die im Antrag addiert sind), aber mehreren diesen Antrag begründenden Lebenssachverhalten (mehrere Mängel) in der Konsequenz um eine (kumulative; ggf. sogar alternative?!) Klagehäufung?
2. Wenn ja, darf das Gericht dann überhaupt einheitlich entscheiden?
- Alternative KH wäre ja unzulässig?
- dh hier wäre Eventuelle KH bzw kumulative KH anzunehmen?
3. Muss das Gericht dann wiederum nicht in Konsequenz jedenfalls bei Annahme einer kumulativen KH, wenn es zwar einen den Antrag begründenden Mangel zB am Motor, nicht aber an der Klimaanlage annimmt, trotz antragsgemäßer Verurteilung die Klage iÜ (hstl der Klimaanlage) abweisen?
Danke vorab 🥴
Folgender Fall (NJW 2022, 3010 nachgebildet):
K verklagt B auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw und stützt seine Klage dabei auf mehrere Mängel (Motor, Klimaanlage…).
Der BGH hat hier wegen der verschiedenen Mängel unterschiedliche Streitgegenstände angenommen.
Jetzt frage ich mich folgendes:
- handelt es sich bei einer Klage mit einheitlichem Antrag (Rückzahlung Kaufpreis; anders ja zB bei mehreren Schadenspositionen, die im Antrag addiert sind), aber mehreren diesen Antrag begründenden Lebenssachverhalten (mehrere Mängel) in der Konsequenz um eine (kumulative; ggf. sogar alternative?!) Klagehäufung?
2. Wenn ja, darf das Gericht dann überhaupt einheitlich entscheiden?
- Alternative KH wäre ja unzulässig?
- dh hier wäre Eventuelle KH bzw kumulative KH anzunehmen?
3. Muss das Gericht dann wiederum nicht in Konsequenz jedenfalls bei Annahme einer kumulativen KH, wenn es zwar einen den Antrag begründenden Mangel zB am Motor, nicht aber an der Klimaanlage annimmt, trotz antragsgemäßer Verurteilung die Klage iÜ (hstl der Klimaanlage) abweisen?
Danke vorab 🥴
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Streitgegenstand - von Byisis - 23.07.2026, 15:05
RE: Streitgegenstand - von Praktiker - 23.07.2026, 22:16
RE: Streitgegenstand - von Byisis - 28.07.2026, 11:33
RE: Streitgegenstand - von Praktiker - 28.07.2026, 13:15









