13.07.2026, 14:53
Ja, das Ausbildungsverhältnis ist entweder ein Beamtenverhältnis oder ein besonderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, dass zwischen einem klassischen Arbeitsverhältnis und dem Beamtenverhältnis steht.
Man ist zwar sozialversichert, aber von der Rente weiter befreit (der Gedanke ist, so glaube ich, dass man sich ja für das Richteramt, also den Staatsdienst ausbilden lässt). Wenn man nach dem Referendariat nicht im öffentlichen Dienst verbleibt, wird man nachversichert in der DRV oder im Versorgungswerk, wobei das Land den vollen Beitrag selbst leistet, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (auch auf zusätzliche Stationsvergütung).
Man ist zwar sozialversichert, aber von der Rente weiter befreit (der Gedanke ist, so glaube ich, dass man sich ja für das Richteramt, also den Staatsdienst ausbilden lässt). Wenn man nach dem Referendariat nicht im öffentlichen Dienst verbleibt, wird man nachversichert in der DRV oder im Versorgungswerk, wobei das Land den vollen Beitrag selbst leistet, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (auch auf zusätzliche Stationsvergütung).
Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung Referendariat NRW - von Qwertz327 - 07.07.2026, 19:09
RE: Krankenversicherung Referendariat NRW - von jurameuhle - 07.07.2026, 21:54
RE: Krankenversicherung Referendariat NRW - von Belledin - 08.07.2026, 22:49
RE: Krankenversicherung Referendariat NRW - von Spaghettimonster - 13.07.2026, 10:47
RE: Krankenversicherung Referendariat NRW - von stone - 13.07.2026, 14:53









