13.07.2026, 14:06
Vielen Dank für alle eure Nachrichten - das hilft mir schon sehr.
Ich bin nach Ablauf des EVD entlassen worden (sieht die Prüfungsordnung in meinem BLD so vor) und seitdem auf der Suche nach einem Job..
Also meint ihr, dass es am besten wäre die Refzeit ohne EVD reinzuschreiben und zu kommunizieren, dass ich das 2. Examen nicht bestanden habe und den Wiederholungsversuch gar nicht erst anzusprechen?
Denke, anders wird das wohl auch nichts mit einem Job … danke nochmal
Ich bin nach Ablauf des EVD entlassen worden (sieht die Prüfungsordnung in meinem BLD so vor) und seitdem auf der Suche nach einem Job..
Also meint ihr, dass es am besten wäre die Refzeit ohne EVD reinzuschreiben und zu kommunizieren, dass ich das 2. Examen nicht bestanden habe und den Wiederholungsversuch gar nicht erst anzusprechen?
Denke, anders wird das wohl auch nichts mit einem Job … danke nochmal
Nachrichten in diesem Thema
Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Planet - 05.07.2026, 12:16
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Egal_ - 06.07.2026, 09:12
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Philosophenchiller - 06.07.2026, 10:37
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von JurisRef - 06.07.2026, 11:17
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Egal_ - 06.07.2026, 11:52
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Praktiker - 07.07.2026, 08:30
RE: Nicht bestandenes Examen im V-Gespräch - von Planet - 13.07.2026, 14:06










