Gestern, 12:55
Liebe Community,
ich habe folgende Frage an unsere Juristen, aus dem öffentlichen Dienst:
Wie wichtig ist die Aufgabenbeschreibung in der Probezeitbeurteilung? Ich bin in der Landesverwaltung und habe meine Probezeitbeurteilung bekommen (Ergebnis: bewährt). Meine Aufgabenbeschreibung ist allerdings unzutreffend. Dort ist z.B. die Rede davon, dass ich "beteiligt" sei an der Prüfung von juristischen Sachverhalten - dabei bearbeite ich diese Dinge in alleiniger Zuständigkeit. Auch die Formulierung, dass ich mit Stellungnahmen etc. "beschäftigt" bin, empfinde ich als unangemessen formuliert. Teilweise wurden Aufgabenbereiche auch gar nicht aufgenommen. Der Text war mit mir nicht abgestimmt.
Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Vorgesetzen - dieser ist allerdings Nicht-Jurist und ich nehme an, dass er sich dabei nichts Böses gedacht hat. Ihm ist vermutlich einfach nicht bewusst, was er damit sprachlich ausdrückt.
Darauf angesprochen meinte er, bei künftigen Beurteilungen möchte er meine geäußerten Einwände berücksichtigen.
Jetzt steht das aber erstmal da - wie schlimm ist das? Verschafft mir das später bei der Frage nach einer Beförderung/ Stellenbesetzung einen Nachteil?
Viele Grüße und Dank vorab.
Reffi0815
ich habe folgende Frage an unsere Juristen, aus dem öffentlichen Dienst:
Wie wichtig ist die Aufgabenbeschreibung in der Probezeitbeurteilung? Ich bin in der Landesverwaltung und habe meine Probezeitbeurteilung bekommen (Ergebnis: bewährt). Meine Aufgabenbeschreibung ist allerdings unzutreffend. Dort ist z.B. die Rede davon, dass ich "beteiligt" sei an der Prüfung von juristischen Sachverhalten - dabei bearbeite ich diese Dinge in alleiniger Zuständigkeit. Auch die Formulierung, dass ich mit Stellungnahmen etc. "beschäftigt" bin, empfinde ich als unangemessen formuliert. Teilweise wurden Aufgabenbereiche auch gar nicht aufgenommen. Der Text war mit mir nicht abgestimmt.
Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Vorgesetzen - dieser ist allerdings Nicht-Jurist und ich nehme an, dass er sich dabei nichts Böses gedacht hat. Ihm ist vermutlich einfach nicht bewusst, was er damit sprachlich ausdrückt.
Darauf angesprochen meinte er, bei künftigen Beurteilungen möchte er meine geäußerten Einwände berücksichtigen.
Jetzt steht das aber erstmal da - wie schlimm ist das? Verschafft mir das später bei der Frage nach einer Beförderung/ Stellenbesetzung einen Nachteil?
Viele Grüße und Dank vorab.
Reffi0815
Nachrichten in diesem Thema
ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Reffi0815 - Gestern, 12:55
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Praktiker - Gestern, 13:00
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Reffi0815 - Gestern, 13:59
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Praktiker - Gestern, 17:14
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Pontifex Maximus - Gestern, 20:29
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von Reffi0815 - Vor 6 Stunden
RE: ÖD - Relevanz Aufgabenbeschreibung Probebeurteilung - von RRalf - Vor 5 Stunden









