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Mehrwert Promotion Justiz
Burchard von Worms
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Beiträge: 55
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#4
29.06.2026, 21:25
(28.06.2026, 15:29)JurisRef schrieb:  
(02.05.2026, 13:55)Burchard von Worms schrieb:  Kurzantwort: Nein, lohnt sich nicht.

Jedenfalls nicht für die "Karriere" in der Justiz. An den meisten Justizstandorten rennen ziemlich viele promovierte Leute durch die Gegend, "oben" besonders auffallen wirst du dadurch nicht. Dafür bist du älter beim Berufseinstieg und kannst tendenziell alle potenziellen Karriereschritte, wie die Erprobungsabordnung, auch erst später gehen, als jemand, der mit 25 eingestiegen ist.

Manchmal gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Am LG Zwickau etwa gibt es genau einen Dr. iur. Dürfte dann Glückssache sein, an was für Leute du dort so gerätst. Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass es durchaus sehr missgünstige Leute gibt, die nur darauf warten, dass "der Doktor" auch mal einen Fehler macht.

An den Bundesgerichten, z.B. BVerfG hat soweit ich weiß, fast jeder ein Doktortitel. Ich denke man, wenn man dahin will, ist eine Promotion sinnvoll. Aber ansonsten eher weniger lohnenswert, wobei für die Einstellung selbst wird eine Promotion auch berücksichtigt, also kann dir die notwendige Einstellung bringen, wenn die Note nicht ganz ausreicht. Steht doch bei RLP als Beispiel dabei 🤔

Hinsichtlich der Doktorendichte an Bundesgerichten würde ich eher auf Korrelation als auf Kausalität tippen. Dort tummeln sich halt viele ehrgeizige und motivierte Leute.

Und ja, dass der Titel in einigen Bundesländern ein Stück weit bei der Einstellung berücksichtigungsfähig ist, sei unbestritten. Ich hatte OP aber so verstanden, dass die Frage darauf abzielt, wie sich der Dr. innerhalb der Justiz auswirkt, also wenn man bereits drin ist. Und allein darauf zielte meine Antwort ab.
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Mehrwert Promotion Justiz - von Hartaberfair - 01.05.2026, 17:43
RE: Mehrwert Promotion Justiz - von Burchard von Worms - 02.05.2026, 13:55
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