05.10.2013, 19:33
Klausur Z4:
Mandant ist Herr M. Der hat seine Mutter beerbt (starb im März 2013). Diese hatte ein Haus und einen der Kellerräume hatte sie an S seit 2003 zu einem monatlichen Mietzins von 40€ vermietet. Im Mietvertrag war ein Haftungsausschluss vereinbart. Dort sollten u.a. "Beschädigungen" und "Demolage" "usw." seitens der Vermieterin ausgeschlossen sein. S lagert dort Möbel, eine Radierung der Klägerin, K, die diese ihm zur Aufbewahrung gegeben hat, und angeblich ein Bild von ihm selber. Im Zeitraum 01.02.2012-30.11.2012 hat S dann die Miete nicht mehr bezahlt. Die Mutter des M hat S daraufhin angeschrieben und zur Zahlung (400€) aufgefordert. S hat ihr daraufhin einen Scheck i.H.v. 10€ geschickt inklusive Schreiben (07.01.2013) wo er sinngemäß sagt, damit sei alles erledigt, sie brauche da auch gar nicht mehr drauf zu antworten. Die Mutter des M hat den Scheck im Februar eingelöst.
Im März nimmt M dann die Radierung mit zu sich nach Hause. Am 10.04.2013 gibt es bei ihm einen Einbruch (das Fenster wird eingeschlagen) und das Bild wird entwendet. Vom Täter fehlt jede Spur. Am 13.04.2013 geht S zum Haus und stellt angeblich fest, dass alles (inklusive seinem Bild) mit Ausnahme der Radierung noch dort ist. Er ruft dann den M am 14.04.2013 an und berichtet ihm vom Mietvertrag. Bis dahin wusste M nichts davon. M ist aber gerade mit seinem Sohn auf dem Weg zum Haus um dort zu entrümpeln und maßt diesem Anruf nicht allzu viel Gewicht bei. Er entrümpelt dann die Möbel. Das Bild finden weder er noch sein Sohn. Der Sohn hat zuvor als Bestandsaufnahme Fotos gemacht. Auf keinem der Bilder sieht man das Bild.
M bekommt dann irgendwann den Mietvertrag zu Gesicht und fordert S nochmal zur Zahlung von 390€ auf. Dieser verweist ihn auf das Schreiben und den Scheck vom 07.01.2013 und meint, M habe keine Ansprüche mehr gegen ihn. S tritt an K seine Schadensersatzansprüche (Möbel und Bild) ab und K macht die Schadensersatzansprüch plus ihren Schadensersatzanspruch bezüglich der Radierung gegen M klageweise geltend. Die Möbel sollen 3.500€ wert sein, das Bild 1.000€ und die Radierung 3.000€.
Zwei Gutachter haben unabhängig voneinander für die Möbel einen Wert von 200€ angegeben. Laut M waren die auch nicht antik, sonst hätte er die gar nicht entsorgt.
M fragt jetzt, nach den Erfolgsaussichten der Klage und nach eigenen Ansprüchen inklusive Verteidigungsmöglichkeiten. Er möchte auch wissen, ob er die Mietzinsforderungen geltend machen kann.
Mandant ist Herr M. Der hat seine Mutter beerbt (starb im März 2013). Diese hatte ein Haus und einen der Kellerräume hatte sie an S seit 2003 zu einem monatlichen Mietzins von 40€ vermietet. Im Mietvertrag war ein Haftungsausschluss vereinbart. Dort sollten u.a. "Beschädigungen" und "Demolage" "usw." seitens der Vermieterin ausgeschlossen sein. S lagert dort Möbel, eine Radierung der Klägerin, K, die diese ihm zur Aufbewahrung gegeben hat, und angeblich ein Bild von ihm selber. Im Zeitraum 01.02.2012-30.11.2012 hat S dann die Miete nicht mehr bezahlt. Die Mutter des M hat S daraufhin angeschrieben und zur Zahlung (400€) aufgefordert. S hat ihr daraufhin einen Scheck i.H.v. 10€ geschickt inklusive Schreiben (07.01.2013) wo er sinngemäß sagt, damit sei alles erledigt, sie brauche da auch gar nicht mehr drauf zu antworten. Die Mutter des M hat den Scheck im Februar eingelöst.
Im März nimmt M dann die Radierung mit zu sich nach Hause. Am 10.04.2013 gibt es bei ihm einen Einbruch (das Fenster wird eingeschlagen) und das Bild wird entwendet. Vom Täter fehlt jede Spur. Am 13.04.2013 geht S zum Haus und stellt angeblich fest, dass alles (inklusive seinem Bild) mit Ausnahme der Radierung noch dort ist. Er ruft dann den M am 14.04.2013 an und berichtet ihm vom Mietvertrag. Bis dahin wusste M nichts davon. M ist aber gerade mit seinem Sohn auf dem Weg zum Haus um dort zu entrümpeln und maßt diesem Anruf nicht allzu viel Gewicht bei. Er entrümpelt dann die Möbel. Das Bild finden weder er noch sein Sohn. Der Sohn hat zuvor als Bestandsaufnahme Fotos gemacht. Auf keinem der Bilder sieht man das Bild.
M bekommt dann irgendwann den Mietvertrag zu Gesicht und fordert S nochmal zur Zahlung von 390€ auf. Dieser verweist ihn auf das Schreiben und den Scheck vom 07.01.2013 und meint, M habe keine Ansprüche mehr gegen ihn. S tritt an K seine Schadensersatzansprüche (Möbel und Bild) ab und K macht die Schadensersatzansprüch plus ihren Schadensersatzanspruch bezüglich der Radierung gegen M klageweise geltend. Die Möbel sollen 3.500€ wert sein, das Bild 1.000€ und die Radierung 3.000€.
Zwei Gutachter haben unabhängig voneinander für die Möbel einen Wert von 200€ angegeben. Laut M waren die auch nicht antik, sonst hätte er die gar nicht entsorgt.
M fragt jetzt, nach den Erfolgsaussichten der Klage und nach eigenen Ansprüchen inklusive Verteidigungsmöglichkeiten. Er möchte auch wissen, ob er die Mietzinsforderungen geltend machen kann.
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Klausuren September 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:23
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:28
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:30
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:32
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RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:35
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:36
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:37
RE: Klausuren September 2013 - von BenMTSF - 25.01.2016, 17:40








