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Praxisfrage zur Einstellung ÖffD
RefNdsOL
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Beiträge: 664
Themen: 24
Registriert seit: May 2024
#6
Vor 11 Stunden
Es mag an dem Prinzip der Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes liegen. Unabhängig davon, dass es verschiedenste Dienstherrn in Deutschland gibt, gilt die bereits bei einem absolvierte Beschäftigungszeit für alle, das gilt zumindest bei Beamtenverhältnissen auch insoweit, dass eine einmal absolvierte Probezeit nicht erneut zu durchlaufen ist. 

Dementsprechend hat ein potenzieller neuer Dienstherr ein Interesse ggf. in der Vergangenheit aktenkundig gewordene Vorgänge über den Bewerber zu erfahren bevor er die Person bei sich einstellt und die damit einhergehenden Verpflichtungen übernimmt.

Während er nämlich vergangene Beschäftigungszeiten im öD bei Besoldungsfragen usw. anerkennen muss, ist nicht verpflichtet, den Bewerber bei sich einzustellen, sondern allenfalls seinen Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG zu wahren. Die Ablehnung wird regelmäßig erheblich leichter und unproblematischer sein als eine spätere Entfernung aus dem Amt wegen Umständen, die man aus der bisherigen Personalakte schon hätte erfahren können.
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Nachrichten in diesem Thema
Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von Nassauskieser - 21.06.2026, 13:17
RE: Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von JurisRef - 21.06.2026, 16:54
RE: Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von juraistschön - 21.06.2026, 18:34
RE: Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von halbzeit - 21.06.2026, 18:45
RE: Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von floriansen - Vor 11 Stunden
RE: Praxisfrage zur Einstellung ÖffD - von RefNdsOL - Vor 11 Stunden


 

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