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Amtsarztuntersuchung
Praktiker
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#9
18.06.2026, 18:24
Du bist Lehrer, nicht Jurist, oder? Wegen GEW.

Du wirst jetzt erst einmal nur dazu angehört, dass Du entlassen werden sollst. Dazu kannst Du Stellung nehmen (=der Anwalt) oder es lassen.

Danach erst wird die Entlassung verfügt (oder auch nicht, wenn die Stellungnahme überzeugend ist). Erst hiergegen kannst Du dann vorgehen. Deshalb enthält die jetzige Anhörung natürlich keine Rechtsmittelbelehrung.

Und selbstverständlich bist Du nicht von der Willkür des einzelnen Menschen abhängig, sondern kannst letztlich gerichtliche Entscheidung erwirken und dafür sehr wahrscheinlich Bestellung eines Sachverständigen. Und dann wird die rechtliche (ist der angelegte Maßstab korrekt?) wie die tatsächliche (stimmt die Prognose überhaupt?) Seite überprüft. Dazu wird ggf. auch inzident zu überprüfen sein, was der Arzt wirklich geschrieben hat und ob das denn stimmt.

Es ist klar, dass Du dir Sorgen machst. Aber Du bist noch ganz am Anfang des Abwehrkampfes, bzw. er ging noch gar nicht los, weil die Entlassung gemäß Deinem Bericht noch nicht einmal verfügt ist. Da ist also noch gar nichts entschieden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2026, 18:25 von Praktiker.)
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