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Machtmissbrauch in der Justiz?
NRW556
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Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#18
11.06.2026, 15:22
(11.06.2026, 14:30)Egal_ schrieb:  Es ist eigentlich ganz einfach:

Null-Toleranz-Politik heißt, dass jeder nachgewiesene Fall fristlos gekündigt wird, sofern nicht rechtlich etwas dagegen spricht. Nichts anderes haben wir in der Personalabteilung in dem von mir beschriebenen Fall gemacht. Bitte nicht vergessen, es sitzen auch Juristen, oft mit Fachwanwaltstitel, in den Personalabteilungen, die natürlich nicht aus dem Bauch heraus Entscheidungen treffen, sondern sich an Recht und Gesetz orientieren.

Warum man einen Richter anders behandeln sollte, verstehe ich allerdings nicht. Richterliche Unabhängigkeit bei dienstlich nicht veranlassten Verfehlungen? Kann mich dem Kommentar von Juhe22 daher nur anschließen.

Richter sind idR Beamte und demnach nach 33 GG zu messen. Einerseits Bestenauslese, andererseits die dienstliche Wohlverhaltenspflicht. Die Reputation der Justiz steht auf dem Spiel. Deshalb hat ein Richter sich weniger zu erlauben in dieser Hinsicht, als ein Autoschlosser.

Es sind die hohen Ansprüche, die man an die Beamten stellen sollte ( in einem besseren Deutschland jedenfalls )
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Machtmissbrauch in der Justiz? - von juhe22 - 09.06.2026, 22:05
RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von Freidenkender - 09.06.2026, 23:12
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RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von Egal_ - 11.06.2026, 14:30
RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von NRW556 - 11.06.2026, 15:22
RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von Praktiker - 11.06.2026, 19:26
RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von NRW556 - Gestern, 10:28
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