11.06.2026, 08:47
(10.06.2026, 22:42)advocatus diaboli schrieb: Kommt natürlich auch auf das Nachtatverhalten an. Bittet der Täter am nächsten Tag bei der belästigten Person um Entschuldigung, zeigt sein Fehlverhalten selbst an und zahlt ggfs. sogar ein Ausgleich, dann dürfte der Sachverhalt anders zu bewerten sein. Fehlt ein solches Nachtatverhalten, ist eine Entfernung aus dem "Dienst" für mich nahezu unausweichlich.
das Nachtatverhalten war es nicht. Der MA hat doch bislang in 8 Jahren Betriebszugehörigkeit noch keine Abmahnung dazu, lockere Atmosphäre der Betriebsveranstaltung, keine Kleidung zerrissen. Er hat doch nur an die Brüste, Hintern... gelangt und versucht die Zunge in den Mund zu stecken. Verbale Geschichten werten wir mal gar nicht. Entschuldigt meinen Sarkasmus. Der Fall macht mich echt wütend. Alles durch eine Vielzahl an Zeugen nachweisbar. Kollegin massiv betroffen durch den Vorfall. Sie bangte um ihren befristeten Vertrag, wenn sie da vorgeht. Solche Bedenken kann man zum Glück einfach auflösen. Das psychische Thema kann man nur bedingt nehmen.
Die Staatsanwaltschaft sieht es zum Glück auch nicht so entspannt wie das ArbG und meine (hoffentlich begründete) Hoffnung ist das LAG.
Solche Menschen will ich nicht im Betrieb haben!
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Machtmissbrauch in der Justiz? - von juhe22 - 09.06.2026, 22:05
RE: Machtmissbrauch in der Justiz? - von Freidenkender - 09.06.2026, 23:12
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