Referendarswelt
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Ref-
Infoseiten
Juristen-
koffer
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Ablauf nach Einstellungsempfehlung
Antworten

 
Ablauf nach Einstellungsempfehlung
Nutzer007
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2026
#4
16.05.2026, 11:36
(16.05.2026, 10:31)RefHoffeNichtMehrLange schrieb:  
(16.05.2026, 10:19)Nutzer007 schrieb:  In der Regel bedeutet die Einstellungsempfehlung, dass Du grds. als geeignet für die Laufbahn bzw. den Dienstposten eingestuft worden bist, dich aber im Rahmen der Bestenauslese im öD noch mit deinen Mitbewerbern, die auch als geeignet eingestuft wurden, messen musst. Im besten Fall gibt es mehr DP als Bewerber, dann bekommst du in jedem Fall auch einen Angebot, wenn es mehr Bewerber als DP gibt, dann wird noch ein Ranking gebildet, bei dem die Stärksten dann ein tatsächliches Angebot bekommen. 

Ich hoffe das hat deine Frage beantwortet.

Danke für den Einblick in das weitere (übliche) Verfahren. Können oder dürfen die Leute vom AC zum Schluss eigentlich dazu was sagen, wie viele weitere Bewerber es aktuell noch in dem Verfahren gibt oder sollte man sich so eine Frage eher verkneifen? Vielleicht höchstens fragen, wann mit einer endgültigen Rückmeldung zu rechnen sein könnte?

Weil im Zweifel habe ich ja dann noch andere Angebote vorliegen, wo die Personalverantwortlichen auch wissen wollen, wann ich eine endgültige Entscheidung treffe. Und ich möchte mir natürlich nicht irgendwelche Türen voreilig verschließen, indem ich mich in einer falschen Sicherheit wiege, die Stelle bei der Finanzverwaltung zu bekommen.

Grundsätzlich ist das eine legitime Frage, zumindest nach dem zeitlichen Horizont. Wie aussagefähig/ -willig die jeweiligen Personen sind, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Der Hinweis, dass man im Entscheidungszwang steht, schadet sicherlich dann nicht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von RefHoffeNichtMehrLange - 16.05.2026, 07:39
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von Nutzer007 - 16.05.2026, 10:19
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von RefHoffeNichtMehrLange - 16.05.2026, 10:31
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von Nutzer007 - 16.05.2026, 11:36


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus