06.05.2026, 06:13
Natürlich sollte man das knapp begründen, insbesondere erwähnt, das es Testmittel sind (das ist aber ja offenbar erfolgt) und dass sie im Eigentum des Täters standen. Die Frage ist, was die Konsequenz ist, wenn es fehlt: Punktabzug in der Klausur? Oder ob man deshalb Rechtsmittel einlegen sollte? Oder was meinst Du?
Nachrichten in diesem Thema
Einziehung von Tatmittel im Urteil - von Ri583 - 06.05.2026, 04:13
RE: Einziehung von Tatmittel im Urteil - von Praktiker - 06.05.2026, 06:13


