29.04.2026, 10:22
(29.04.2026, 09:50)Almöhi schrieb: Mich würde die Richtung grundsätzlich auch interessieren, aber dann doch bitte mittels "Richter Kraft Auftrags". So ganz verstehe ich diese eingeschränkte Handhabung nicht. Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keinen Grund mich diesem Risiko auszusetzen, so gerne rette ich dann abgesoffene Abteilungen der StA doch nicht ...zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung
Es zeigt mE vor allem ganz klar, dass die (zumindest die Möglichkeit haben wollen) Druck auf neue StA ausüben. Ich kann mir aus deren Sicht keinen anderen Benefit dieser "Regelung" vorstellen. Glaube auch, dass diese Regelung nicht rechtmäßig ist. Von daher würde ich mich einfach bewerben und im Gespräch bei der Frage, ob ich mich entlassen würde, schlicht lügen oder unklar antworten. Sobald ich dann die Zusage hätte würde ich eine Versetzung beantragen. Mit welchem Argument sollte die Justiz dann ablehnen? Alle Gründe würden eher neben Art. 33 GG liegen...
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Graubrot - 28.04.2026, 19:09
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von juraistschön - 29.04.2026, 07:40
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Almöhi - 29.04.2026, 09:50
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Homer S. - 29.04.2026, 10:22
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von RefNdsOL - 29.04.2026, 10:58
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Praktiker - 30.04.2026, 11:50
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Freidenkender - 29.04.2026, 17:38
RE: Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig? - von Graubrot - 03.05.2026, 01:37



zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung