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Erhöhung Beamtenbesoldung
Praktiker
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#33
26.04.2026, 20:23
(26.04.2026, 19:05)Paul Klee schrieb:  
(26.04.2026, 07:49)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  „§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.

Das Modell kennt man interessanterweise aus der Privatwirtschaft. Viele GKs haben ja in den letzten Jahren die Einstiegsgehälter überproportional erhöht, während berufserfahrene Kollegen nur geringe Erhöhungen erhalten haben. Sieht gut aus (für den Markt hier / für das Bundesverfassungsgericht da), kostet aber weniger als die Gehälter für alle zu erhöhen.

... und ist hier noch pensionsneutral, weil sich die Endstufe nicht ändert...
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