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  5. Erhöhung Beamtenbesoldung
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Erhöhung Beamtenbesoldung
Praktiker
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#30
20.04.2026, 20:22
(20.04.2026, 17:28)RefNdsOL schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 16:35)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 15:33)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 13:22)Jarome schrieb:  Ist schon bekannt, für welche Besoldungsgruppen zurück gerudert wurde? Im Artikel ist beispielsweise von B3 und von Spitzenbeamten die Rede. Kann man also davon ausgehen, dass die Erhöhung bis einschließlich A15 planmäßig stattfinden wird?

Laut BMI sollen die Stufe 1 aller A-Besoldungsgruppen und der Besoldungsgruppe R2 gestrichen und der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 vollständig ins Grundgehalt überführt werden; die Abstände sollen dann neu justiert werden. Das scheint also alle bis A16 sowie R2 zu betreffen. Ob alle bei der "Justierung" besser fahren, steht da nicht... obendrauf kommt dann vermutlich für alle die Umsetzung des Tarifergebnisses.

Was ich in dem Referentenentwurf nicht gefunden habe ist was mit der bisherigen Erfahrungsstufe bei allen Betroffenen passiert, die nicht in der ersten Stufe wären - sollen alle automatisch eine Stufe aufrücken? Eine andere Lösung wäre ja relativ ungerecht und mit "Erfahrungs"stufe nicht ganz vereinbar. 

Die Erhöhung für Minister und Kanzler wäre üppig, aber verglichen mit der bezahlten Verantwortung in der freien Wirtschaft immernoch nicht überbezahlt und wird sich im Vergleich zu der übrigen Erhöhung haushalterisch wohl kaum bemerkbar machen...

„§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Das ist ja der neuste Trend der letzten Jahre schon in den Ländern, dass man Ganz im Sinne der "Frauenförderung" ein fiktives (!) Partnereinkommen unterstellt und damit die Amtsangemessenheit der Besoldung begründet hat. Beobachter warten gebannt, ob denen das wohl noch in Karlsruhe auf die Füße fällt.

Naja, die Alleinverdienerehe wird wohl nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehören. Wenn der Gesetzgeber einen solchen Systemwechsel will, wird er ihn schon vornehmen dürfen.
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