20.04.2026, 07:14
(18.04.2026, 07:14)Praktiker schrieb:(17.04.2026, 23:33)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb: Immer schön dran denken, dass es eine sichere Pension gibt, die deutlich über Rentenniveau liegt, man quasi unkündbar ist und für diese Pension nichts selbst vorgesorgt werden muss.
Man hat also einerseits mehr netto, da nichts für die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk abgeht und andererseits liegt die Pension auf einem Niveau, in das Normalsterblicher nur mit privater Versorgung einigermaßen rankommt. Man also einerseits nicht nur weniger hat, da an Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk gezahlt werden muss bei gleichem Brutto, sondern andererseits auch noch von dem weniger netto eine eigene Altersversorgung planen muss. Die mag man zwar je nach Modell von der Steuer absetzen können, aber das Geld kann eben nur einmal ausgegeben/eingeplant werden.
Das Richter und Staatsanwälte jede Menge zu tun haben ist unbestritten. Es hat aber eben seine Gründe, dass sich derzeit immer mehr Leute und insbesondere Berufsanfänger nach Jobs im Staatsdienst mit Verbeamtung und R oder A13+ Besoldung die Finger lecken. Nicht zuletzt daran zu merken, dass die tatsächlichen Notenanforderungen die letzten Jahre wieder deutlich gestiegen sind. Kein Wunder, denn solche Beträge und Benefits muss man woanders erstmal zum Berufseinstieg bekommen. Und bei aller Arbeitsbelastung der Justiz hat man "da draußen" im Job auch genug zu tun, auch abseits der Großkanzleien und Boutiquen. Nur eben bei deutlich weniger Gehalt bzw. Netto vom Brutto.
Wie schon öfters geschrieben: vor zwei Jahren wurde man hier im Forum noch ausgelacht dafür, dass man sein Examen wegwirft und das niedere Einkommen im öD wählt. Jetzt hat sich die wirtschaftliche Lage halt gedreht. Aber, wie gesagt, das BVerfG hat nicht darauf abgestellt, sondern auf die Armutsgefährdung der unteren Besoldungsgruppen. Nochmal zur Erinnerung: als die Rechtsprechungsserie begann, müssten/durften die zusätzlich Wohngeld usw. beziehen, was ja evident gegen amtsangemessene Besoldung spricht. Wenn man die oberen Besoldungsgruppen jetzt für überbezahlt hält, muss man das System stauchen - Möglichkeiten und Probleme habe ich oben benannt.
Dass man Pensionsansprüche, mehr netto vom brutto und andere Vorteile hat, ist bekannt und muss jeder individuell gegen die Nachteile abwägen. Das ist aber nochmal eine andere Baustelle.
Stichwort "System stauchen" ... https://www.spiegel.de/wirtschaft/spitze...5715b562f1
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