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Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht
Ri583
Junior Member
Beiträge: 14
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2026
#1
03.04.2026, 19:56
Moin,

Es geht um anonyme, beleidigende E-Mails.
Der Angeklagte erklärte gegenüber dem Sachverständigen für die Schuldfähigkeit im Rahmen des Gesprächs: „Die E-Mails, die ich geschrieben habe, waren stellvertretende Vergeltung.“
In seiner Einlassung vor Gericht führte der Angeklagte aus, er sei missverstanden worden, da er nur gebrochen Deutsch spreche. Mit „stellvertretender Vergeltung“ habe er gemeint, dass Dritte aus seinem Bekanntenkreis Vergeltung üben. Zudem habe sich seine Aussage – selbst wenn sie so gefallen sein sollte – ausschließlich auf die E-Mails bezogen, die von der Polizei auf seinem Computer gefunden wurden, nicht jedoch auf sämtliche anonymen Taten, die Gegenstand der Anklage sind.

Wäre es willkürlich anzunehmen, dass der Angeklagte gegenüber dem Sachverständigen alle in der Anklage aufgeführten anonymen E-Mails gemeint oder eingeräumt hat?
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Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Ri583 - 03.04.2026, 19:56
RE: Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Praktiker - 03.04.2026, 20:03
RE: Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Ri583 - 03.04.2026, 20:16
RE: Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Freidenkender - 03.04.2026, 22:04
RE: Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Ri583 - 03.04.2026, 22:10
RE: Interpretation eines Geständnisses in Strafrecht - von Praktiker - 03.04.2026, 23:43


 

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