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Zeugenaussage Beweiswert im Strafrecht
Ri583
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2026
#1
03.04.2026, 14:21
Moin,

im Rahmen der Vorbereitung einer Hauptverhandlung bzw. eines Urteils stellt sich folgendes Problem der Beweiswürdigung:
Ein Zeuge gibt an, anonyme E-Mails wiesen denselben Satzbau und dieselbe Schreibweise auf wie E-Mails des Angeklagten unter dessen echtem Namen. Er legt diese jedoch weder vor, noch erläutert er konkret, auf welche sprachlichen Besonderheiten, Formulierungen oder strukturellen Merkmale er seine Einschätzung stützt. Im Ergebnis beschränkt sich der Zeuge damit auf die Mitteilung seines Bewertungsergebnisses, ohne die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen offenzulegen.

Wie ist eine solche Zeugenaussage im Rahmen der Beweiswürdigung zu behandeln? Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Gericht eine derartige Aussage, die ausschließlich aus einer Schlussfolgerung besteht und deren tatsächliche Grundlage weder benannt noch überprüfbar ist, als tragfähige Grundlage für Feststellungen im Urteil heranziehen kann.
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Zeugenaussage Beweiswert im Strafrecht - von Ri583 - 03.04.2026, 14:21
RE: Zeugenaussage Beweiswert im Strafrecht - von Praktiker - 03.04.2026, 15:05
RE: Zeugenaussage Beweiswert im Strafrecht - von Ri583 - 03.04.2026, 17:14
RE: Zeugenaussage Beweiswert im Strafrecht - von Praktiker - 03.04.2026, 18:31
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