02.04.2026, 18:29
Gilt das in voller Höhe? Ist also ein Mehrbetrag eingeklagt, der schon nach der eigenen Rechnung nicht besteht?
Dann scheitert es aber doch nicht wegen des Beklagtenvorbringens, sondern weil der Klägervortrag unschlüssig ist!
Du müsstest, wenn Du Hilfe finden willst, den Fall ein bisschen besser darstellen. Auch im Hinblick auf Rechtsgespräche in der Station und den Aktenvortrag...
Dann scheitert es aber doch nicht wegen des Beklagtenvorbringens, sondern weil der Klägervortrag unschlüssig ist!
Du müsstest, wenn Du Hilfe finden willst, den Fall ein bisschen besser darstellen. Auch im Hinblick auf Rechtsgespräche in der Station und den Aktenvortrag...
Nachrichten in diesem Thema
Relationsgutachten: Beweisstation - von dk_pa - 02.04.2026, 13:34
RE: Relationsgutachten: Beweisstation - von Praktiker - 02.04.2026, 16:05
RE: Relationsgutachten: Beweisstation - von dk_pa - 02.04.2026, 16:10
RE: Relationsgutachten: Beweisstation - von Praktiker - 02.04.2026, 18:29


