02.04.2026, 08:28
das ganze Thema wurde angetrieben durch das BSG Urteil aus 2014 zur Befreiung von Unternehmensjuristen. Das BSG hat damals entschieden, dass sich Unternehmensjuristen nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Nach viel Rechtsunsicherheit kamen dann die heutigen Bestimmungen des SGB VI.
Daher ist eine Befreiung von angestellten Juristen nur möglich, wenn diese originär als RA in einer Kanzlei arbeiten oder im Unternehmen als Syndikus. Daneben noch die Bestandsschutzregeln.
Da die Tätigkeiten einzeln betrachtet werden hilft die Zulassung als Einzelanwalt hier nicht. Es ist die Tätigkeit als WiMi zu beurteilen und die erfüllt die Kriterien nicht.
Daher ist eine Befreiung von angestellten Juristen nur möglich, wenn diese originär als RA in einer Kanzlei arbeiten oder im Unternehmen als Syndikus. Daneben noch die Bestandsschutzregeln.
Da die Tätigkeiten einzeln betrachtet werden hilft die Zulassung als Einzelanwalt hier nicht. Es ist die Tätigkeit als WiMi zu beurteilen und die erfüllt die Kriterien nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Befreiung von der Rentenversicherung - von partei15 - 30.03.2026, 21:03
RE: Befreiung von der Rentenversicherung - von Viertschadensliquidation - 01.04.2026, 09:46
RE: Befreiung von der Rentenversicherung - von RefNdsOL - 01.04.2026, 09:51
RE: Befreiung von der Rentenversicherung - von Viertschadensliquidation - 01.04.2026, 17:07
RE: Befreiung von der Rentenversicherung - von Freidenkender - 02.04.2026, 08:28


