31.03.2026, 16:07
(30.03.2026, 22:12)BetterLearnAll25 schrieb:(30.03.2026, 21:54)Fröhlicher Richter schrieb: Ich bin seit ca. zweieinhalb Jahren Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Allgemeinen sehr zufrieden mit meiner Wahl. Wenn man einen Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehen will, gibt es natürlich im Prinzip erst einmal sehr viele Gemeinsamkeiten. Die richterliche Arbeitsweise ist in der Grundstruktur die gleiche.
Es gab dennoch einige Faktoren, die mich beim Einstieg bewogen haben, lieber in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Zunächst einmal finde ich öffentliches Recht insgesamt am interessantesten. Ich denke, wenn man die Wahl hat, sollte man grundsätzlich das Rechtsgebiet nehmen, das einem mehr Freude macht.
Weitere Punkte, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sprachen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird man in der Probezeit oft zwischen verschiedenen Standorten umhergeschickt und dann gerade in Flächenländern auch mal an Gerichtssitzen platziert, die sehr abgelegen oder schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern der Einsatz bei der Staatsanwaltschaft obligatorisch ist. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen deutlich länger als drei Jahre auf die Verplanung warten. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört, dass die Stimmung an vielen Standorten nicht so gut ist, insbesondere in der Staatsanwaltschaft. Das ist sicher auch bis zu einem gewissen Grad Glückssache, aber eine negative Atmosphäre am Arbeitsplatz kann einem sehr viel Freude am Beruf nehmen.
Jedenfalls in meinem Bundesland versendet die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Proberichter nicht von Ort zu Ort. Du kannst darauf bauen, erstmal an deinem Standort zu bleiben. Außerdem war es bisher relativ sicher, dass nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt.
Ansonsten ist ein wichtiger Unterschied sicher das Kammerprinzip, wie es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert. Wenn man Pech mit den Kollegen hat, kann das auch Stress bedeuten. Ich hatte das Glück, in meinen bisherigen Kammern immer an sehr angenehme Zeitgenossen zu geraten. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Kammer bei gleichzeitiger Möglichkeit der Einzelrichterübertragung meiner Meinung nach ein großes Plus. Man hat genug Freiheit, um vieles alleine zu entscheiden und seine eigene Ansicht zur Geltung zu bringen. Zugleich hat man immer Kollegen in der Nähe, die man um Rat fragen und mit denen man Rechtsfragen und Fälle diskutieren oder auch einfach nur plaudern kann. Insgesamt finde ich, dass diese diskursive Kultur und das kollegiale Miteinander große Stärken der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind. Als Richter am Amtsgericht ist man natürlich in der Regel noch „ungestörter“, allerdings habe ich von einigen Proberichterkollegen auch schon gehört, dass sie sich gerade an kleinen Gerichten anfangs oft etwas allein gelassen fühlten und Schwierigkeiten hatten, sich so in die Arbeit hineinzufinden.
Hinsichtlich der Verfahrensführung habe ich den Eindruck, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr Wert auf Quantität gelegt wird und Entscheidungen gerade in der Eingangsinstanz häufig nicht in der gleichen Tiefe begründet werden wie bei uns, wobei auch da sicher Ausnahmen existieren. Dafür sind wir eben in vielen Fällen viel zu langsam, auch wenn in die einzelnen Entscheidungen oft viel Arbeit gesteckt wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden im Allgemeinen deutlich häufiger Verhandlungen statt, während ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht meistens nur ein paar Verhandlungstage im Monat hat und auch viele Sachen im schriftlichen Verfahren erledigt.
Insgesamt würde ich sagen, dass der Druck, der auf unseren Kolleginnen und Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lastet, in der Regel deutlich höher ist. Bei uns ist zwar auch bei weitem nicht alles perfekt, aber man hat manchmal dann doch das Gefühl, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Vergleich eine „Insel der Seligen“.
Wird in den VG-Kammern eigentlich auch "allgemeines" Verwaltungsrecht behandelt das bei jeder Kammer landen kann oder bleibt es am Ende bei der speziellen Kammerzuständigkeit?
Das hängt davon ab, wie die Geschäftsverteilung bei dem jeweiligen Verwaltungsgericht organisiert ist. Soweit ich weiß, gibt es z. B. in Baden-Württemberg Gerichte, die Eingänge schlicht nach Turnus auf die Kammern verteilen und keine spezifischen Kammerzuständigkeiten kennen. Das kann also auch funktionieren.
Dort, wo ich arbeite, haben alle Kammern durch den Geschäftsverteilungsplan spezifisch zugewiesene Rechtsgebiete. Es gibt also keine Rechtsgebiete, die unter allen Kammern verteilt werden. So ist es, glaube ich, an den meisten Verwaltungsgerichten.
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Verwaltungs- oder ordentliche Gerichtsbarkeit - von Hartaberfair - 28.03.2026, 18:19
RE: Verwaltungs- oder ordentliche Gerichtsbarkeit - von Praktiker - 28.03.2026, 23:40
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RE: Verwaltungs- oder ordentliche Gerichtsbarkeit - von Pontifex Maximus - 31.03.2026, 15:52
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