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Klausuren September 2013
Natascha
Unregistered
 
#2
05.10.2013, 19:28
Klausur: Z1

Die Klägerin, K, hatte im Jahr 2007 Unfall und sich dabei 3 Lendenwirbel verletzt und aufgrunddessen u.a. weniger Kraft im linken Bein. Deswegen nahm sie am Therapeutischen Reiten teil. Sie ist Mitglied im Verein St. Michl e.V. Bei diesem stehen die Therapiepferde des Beklagten zu 2, B2. Unterricht bekommen sie und ihre Tochter, T, vom Beklagten zu 1, B1. Ab und zu nimmt dieser für die Stunden auch sein eigenes Pferd Lulu. Der Verein zahlt dem B2 für die Nutzung der Pferde einen "Zuschuss für das Futter" i.H.v. 6€ Pferd. 
Am 22.09.2012 ritt K auf Speedy (Halter ist B2) und T auf Lulu (Halter B1). Ursprünglich ritt K vorne und alle im Schritt. Am Ende ritt T vorne. Das weitere ist streitig. Unstreitig ist wieder, dass das Pferd der K schnell galoppierte, sprich durchging, und K dabei auf den Hals des Pferdes gefallen war. Schlussendlich fiel sie runter. Der Notarzt kam, sie musste knapp 3 Wochen ins Krankenhaus und danach für zwei Wochen zur Reha. Die genauen Verletzungen weiß ich nicht mehr, waren auf jeden Fall auch im Rückenbereich. K war anfangs gar nicht in der Lage sich zu bücken oder ähnliches zu tun. Nach 5 Monaten kann sie sich zumindest wieder stark eingeschränkt über den Rücken bewegen. Sie muss seitdem ein Korsett tragen und zudem starke Schmerzmittel nehmen.
 
K behauptet jetzt, T sollte aufgrund der Anweisung des B1 nach vorne und beide sollten galoppieren. Das Pferd der T war aber zu langsam und sie, die K, kam dem zu nahe, weil es plötzlich stehen blieb. Daraufhin schlug das Pferd der T aus, ihr Pferd, das der K, erschrak sich und rannte los. Und deswegen fiel sie.
K möchte Schmerzensgeld, mindestens 15.000 € und festgestellt haben, dass die Beklagten für die materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden aufkommen müssen. Jeweils immer als Gesamtschuldner.
 
B1 behauptet, die beiden seien getrabt. Dabei habe K schon vorher die T zum schnelleren Reiten angetrieben, und dadurch ihrem eigenen Pferd das Kommando zum schneller gehen gegeben. Schließlich habe K hysterisch geschrien. Das Pferd sei dann aufgrund der Hysterie der K durchgegangen. B1 exkulpiert sich dann indem er sagt, dass er das Pferd zu seiner Berufsausübung bräuchte. Jedenfalls nach § 833 S.2 BGB
 
B2. macht sich bezüglich des Unfallgeschehens das Vorgetragene vom B1. zu eigen. Bezüglich des Schadens bezweifelt er, dass das durch den Reitunfall kam. Er behauptet vielmehr das ist durch die Vorverletzung entstanden.
 
Beide beantragen Klageabweisung. Am 12.12.2012 hat K dann im Internetportal den Reitunterricht des B1. bewertet. Sie schrieb u.a.: Den könne sie nicht empfehlen. Sie habe nicht das Gefühl gehabt, dass er auf ihre Bedürfnisse eingegangen ist. Zudem habe sie sich verletzt.
Widerklagend möchte B1. jetzt dass K das beseitigt und für die Zukunft unterlässt.
K beantragt Klageabweisung und macht geltend, dass das von Art. 5 I GG geschützt sei.
 
Es gab dann eine Beweisaufnahme durch die Zeugenvernehmung der T und einer Dritten. T sagt aus, es habe die Anweisung gegeben, dass sie K überholen sollte. K habe nicht hysterisch geschrien nur einmal Anna (Name der T) gerufen. Dies wiederrum bestätigt auch die Dritte (also das mit dem Namen rufen) ansonsten ist die Zeugin unergiebig.
 
Es gab dann noch eine Beweisaufnahme durch ein Gutachten von einem Arzt der bestätigt hat, dass die Verletzungen aufgrund des Unfalls herrühren und es sehr wahrscheinlich zu weiteren Folgeschäden kommen kann. Auch eine OP sei nicht auszuschließen.
 
Zwischen der Zeugenvernehmung (mündliche Verhandlung) und dem Gutachten gab es dann einen Beschluss vom LG, dass das schriftliche Verfahren angeordnet wurde. Verkündungstermin war dann der 02.09.2013.

Die Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen

Der Originalfall beruht hierauf:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=2&anz=8
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Nachrichten in diesem Thema
Klausuren September 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:23
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:28
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:30
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:32
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:33
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:34
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:35
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:36
RE: Klausuren September 2013 - von Natascha - 05.10.2013, 19:37
RE: Klausuren September 2013 - von BenMTSF - 25.01.2016, 17:40


 

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