10.06.2019, 02:33
(09.06.2019, 23:57)Gast123 schrieb: In NRW muss das Studium auf jeden Fall angezeigt werden - ich meine sogar genehmigt werden, was aber regelmäßig der Fall ist.
Das Studium ist eine wissenschaftliche Nebentätigkeit; die muss nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden, § 7 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 LBG NRW, § 10 NTV NRW. Vermutlich (!) wird es sich in anderen Bundesländern ähnlich verhalten.
Nachrichten in diesem Thema
In der Uni eingeschrieben bleiben - von Gast19901 - 09.06.2019, 23:38
RE: In der Uni eingeschrieben bleiben - von Gast123 - 09.06.2019, 23:57
RE: In der Uni eingeschrieben bleiben - von Erdbär_NRW - 10.06.2019, 02:33
RE: In der Uni eingeschrieben bleiben - von Gast19901 - 10.06.2019, 10:06