12.03.2026, 15:42
(12.03.2026, 15:24)ulrimous schrieb: Sers,
ich habe eine Frage: Wenn ich nach den geschriebenen Klausuren mich während der Wahlstation entlasse, wer wird davon alles benachrichtigt? Wenn ich bspw. nicht bestanden oder mit den Noten nicht zufrieden bin, kann ich kurz vor der mündlichen oder dem evd einfach so raus? ich möchte nämlich, dass - außer die Refabteilung und das OLG - niemand davon erfährt. ich bin in nrw.
Was soll der Sinn dahinter sein? Insbesondere bevor überhaupt die mündliche erfolgt und man das Gesamtergebnis des Erstversuchs kennt? Sobald die Vorstellung beim Prüfungsamt erfolgt ist (was im Vorfeld der Klausuren erfolgt; je nach Land auch deutlich vorher), führt eine Entlassung aus dem Ref nicht zur Entlassung aus dem Prüfungsverfahren; der Versuch wird damit also nicht gerettet oder ähnliches.
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Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 12.03.2026, 15:24
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