08.03.2026, 23:20
(08.03.2026, 12:52)Refgurke schrieb: An diejenigen, die voraussichtlich auch im Mai mündliche Prüfung haben werden: habt ihr die drohende Arbeitslosigkeit bereits beim Amt angezeigt?
Ja, das musst du drei Monate im Voraus machen. Unser olg hat uns auch darauf extra schon im Januar hingewiesen. Allerdings meldet man sich nach einem Ausbildungsende arbeitssuchend und nicht arbeitslos. Ist ein kleiner Unterschied, den man bei dem Formular beachten sollte
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Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 06.03.2026, 15:30
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 06.03.2026, 15:58
RE: Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 08.03.2026, 12:55
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 08.03.2026, 23:17
RE: Ref-Ende Hessen - von Sincju - 07.03.2026, 02:05
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 07.03.2026, 13:38
RE: Ref-Ende Hessen - von RefNdsOL - 07.03.2026, 13:45
RE: Ref-Ende Hessen - von FreistaatsKnecht - 07.03.2026, 23:47
RE: Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 08.03.2026, 12:52
RE: Ref-Ende Hessen - von FreistaatsKnecht - 08.03.2026, 23:20


