08.03.2026, 12:55
(06.03.2026, 15:58)JurisRef schrieb:(06.03.2026, 15:30)Refgurke schrieb: Ich bin etwas überfordert mit dem nahenden Ende meines Refs. Ich habe voraussichtlich im Mai mündliche Prüfung in Hessen und beende damit mein Ref.
Man scheidet ja scheinbar am Tag nach der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Heißt das, man muss sich ab diesem Tag arbeitslos/-suchend melden und auch ab dem Tag eine (private) Krankenvollversicherung abschließen?
Mal angenommen, man würde 2-4 Wochen pausieren und dann ggf. eine WiMi-Stelle aufnehmen. Dann muss man ebenfalls in die private Vollversicherung, außer man kommt über die 20h einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, richtig? Wenn man versicherungspflichtig würde, müsste man aber vermutlich ja auch zumindest in der Zwischenzeit in die private Vollversicherung.
Ich gehe aktuell davon aus, den Verbesserungsversuch wahrnehmen zu müssen, um meine gewünschte Note zu erreichen, daher diese Optionen. Andererseits kann man sehr schlecht planen, ohne überhaupt die Noten zu haben. Wie macht ihr das? bzw. wie habt ihr das gehandhabt?
Bin etwas lost. Zudem finde ich online widersprüchliche Aussagen zum Gehalt im letzten Ausbildungsmonat (Monat der mündlichen Prüfung). Da in Hessen verbeamtet wird, wird das Gehalt zu Beginn des Monats gezahlt. Wird dies dann nur anteilig bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt oder für den vollen letzten Monat?
Bin sehr dankbar für Hinweise, Tipps, etc.
Du bekommst doch Bürgergeld dann (ALG nicht wegen Verbeamtung). Dann musst du dir eine GKV suchen und ne gesetzliche Versicherung abschließen, die wird nämlich vom Jobcenter dann bezahlt 🤔 Ich war nicht verbeamtet im Ref, aber ich kenne das so, dass man für den letzten Monat ein volles Gehalt bekommt, also die die Anfang des Monats geprüft werden bekommen das nicht entsprechend abgezogen, aber im Zweifel bei deinem Dienstherrn erfragen
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man Bürgergeld auch nur, wenn man alleine lebt. Wenn man mit jemandem zusammen lebt, bekommt man kaum etwas oder auch gar nichts (je nach Verdienst). Man ist eine Bedarfsgemeinschaft und es wird davon ausgegangen, dass die andere Person einen mit "durchfüttern" kann..
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Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 06.03.2026, 15:30
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 06.03.2026, 15:58
RE: Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 08.03.2026, 12:55
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 08.03.2026, 23:17
RE: Ref-Ende Hessen - von Sincju - 07.03.2026, 02:05
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 07.03.2026, 13:38
RE: Ref-Ende Hessen - von RefNdsOL - 07.03.2026, 13:45
RE: Ref-Ende Hessen - von FreistaatsKnecht - 07.03.2026, 23:47
RE: Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 08.03.2026, 12:52
RE: Ref-Ende Hessen - von FreistaatsKnecht - 08.03.2026, 23:20



