07.03.2026, 13:45
(07.03.2026, 13:38)JurisRef schrieb:(07.03.2026, 02:05)Sincju schrieb: Hallo Leidensgenosse, mir schwirren aktuell die selben Fragen im Kopf 🥲 irgendwie findet man überall unterschiedliche Angaben.
Und zu meinem Vorredner:
Beim Bezug von Bürgergeld bleibt man in der PKV. Man kann dann leider nicht einfach in die GKV wechseln.
Bezahlt das Jobcenter dann die PKV? Dachte man ist dann Pflichtversichert so wie wenn du in ein Angestelltenverhältnis wechselst. Dann MUSST du ja auch in die GKV wechseln. Wundert mich jzt dass es bei BG anders ist 🤔
So verwunderlich ist das nun nicht. Der Gesetzgeber hat damit verhindern wollen, dass sich Menschen in Zeiten guten Einkommens oder aus anderen Gründen bestehender Versicherungsfreiheit in die PKV begeben und der Solidargemeinschaft entziehen und sich dann im Fall der Erwerbslosigkeit wieder dieser zuwenden, ohne etwas beizutragen. Das ist konsequent. Schließlich ist niemand, der versicherungsfrei ist - wie Beamte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SG V - verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, sondern kann freiwillig Mitglied bleiben nach § 9 SGB V.
Dafür gibt es - wer hätte es gedacht - natürlich auch eine gesetzliche Regelung in
§ 5 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 5 Abs. 5a SGB V.
Der gleiche Telos liegt übrigens auch dem grundsätzlichen Wechselausschluss nach dem 55. Lebensjahr zu Grunde, vgl. § 6 Abs. 3a SGB V.
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Ref-Ende Hessen - von Refgurke - 06.03.2026, 15:30
RE: Ref-Ende Hessen - von JurisRef - 06.03.2026, 15:58
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