07.03.2026, 08:47
Man mag noch darauf hinweisen, dass die Mindestabsicherung in Höhe einer R1-Besoldung für schwach laufende Notariate nur im Bereich der Notarkasse (Bayern/tlw. Pfalz) und der Ländernotarkasse (neue Länder) besteht. Im Bereich der Rheinischen Notarkammer, der Hamburger Notarkamer und der BW besteht dieses Institut nicht. Ob man das überhaupt für notwendig hält, mag eine andere Frage sein, ist aber sicherlich sinnvoll zu wissen.
Nachrichten in diesem Thema
Welche Notarkammer? - von neugierig01 - 05.03.2026, 12:45
RE: Welche Notarkammer? - von Greif - 05.03.2026, 12:52
RE: Welche Notarkammer? - von neugierig01 - 05.03.2026, 13:42
RE: Welche Notarkammer? - von Greif - 05.03.2026, 16:01
RE: Welche Notarkammer? - von medoLAW - 06.03.2026, 21:55
RE: Welche Notarkammer? - von RefNdsOL - 07.03.2026, 08:47









