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  5. Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
Bro
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Themen: 10
Registriert seit: Oct 2022
#57
02.03.2026, 14:41
(02.03.2026, 14:15)Patenter Gast schrieb:  
(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:  
(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:  
(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:  
(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:  Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können. 

Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet. 

Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.

Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)

Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.

Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert

Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.

Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.

Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.

Bei den Kitakosten ist es halt so: bei einer GmbHwerden die zu 100% von der GmbH übernommen, ohne dass es geldwerter Vorteil wäre. Bei dir privat kannst du sie bei der Steuer angeben und bekommst dann im besten 42% davon nach der Steuererklärung zurück. Macht bei einem Kind schon einen Unterschied von 3.500€ p.a. bei 500€ Kitakosten. Handy/Laptop musst du im als Eionzelanwalt im Zweifel nachweisen, dass du sie zu mehr als 50% betrieblich nutzt, um die Kosten voll absetzen zu können. 

Und wie gesagt, die Gelder aus der Holding zu bekommen, ist im Zweifel kein Problem. Im Zweifel über Darlehen zur Verfügung stellen oder halt über das Teileinkünfteverfahren. Oder unversteuert direkt an die Kinder (inkongruente Ausschüttung), die davon ihren eigenen Anteil am Urlaub etc. tragen.

Richtig attraktiv wird es, wenn man das Game einmal drauf hat, also die Immos privat kauft, an die operative GmbH vermietet und das Geld von der Holding bereitgestellt hat. Da hat man dann am Ende eine abbezahlte Immobilie und die "Kosten" haben die Steuerlast in der GmbH reduziert. Wenn die Zinsen in der Holding für das Darlehen möglichst nicht versteuern will (man kann ja schon alle anderen Ausgaben wie IHK Beitrag, Abschlusskosten, etc. gegenrechnen), dann kann man bei der Holding noch Ausgaben produzieren, z.B. Management Fees. Oder wenn man einen draufsetzen möchte: Familienstiftung gründen, dort die "Marken" der operativen GmbH halten und der GmbH dann Lizenzgebühren berechnen. So bekommt man dann Gelder unter geringer Steuerlast in die Stifitung. Dort zahlt man auf Kapitalerträge übrigens nur 0,75% Steuern, muss sich aber von Anfang an Gedanken machen, wie die Stiftung aufgesetzt werden soll.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2026, 14:47 von Bro.)
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