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Reihenfolge in der Niederschrift
RefNdsOL
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Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#2
18.02.2026, 20:42
(18.02.2026, 19:35)raureif schrieb:  Liebe Leute, 

meine Klausuren laufen noch sehr holprig, mitunter habe ich große Zeitprobleme. Zur Zeiteinteilung gibt es schon viele Tipps in diesem Forum, deswegen möchte ich Euch eine andere Frage stellen:

In welcher Reihenfolge schreibt Ihr die Klausur herunter? Einfach von vorne bis hinten (also im Strafrecht erst das Gutachten, dann die Anklageschrift, im Zivilrecht erst Rubrum und Tatbestand dann die Entscheidungsgründe, im Verwaltungsrecht genauso)?

Oder variiert Ihr da? Ich muss sagen, ich finde den Gedanken sehr angenehm, den Tatbestand schon weg zu haben und mich dann voll auf die materielle Lösung konzentrieren zu können, andererseits habe ich Angst, den viel wichtigeren Teil nicht ordentlich runterschreiben zu können. 

Gibt es vielleicht sogar Leute, die (trotz der vielen Warnungen davon in Skirpten und AGs) den Tatbestand vor Erstellen der Lösungsskizze schreiben?

Ich wäre über Tipps von erfahrenen Klausurenschreibern dankbar. 

LG :)

Strafrecht immer zuerst A-Gutachten, da größter Bewertungspunkt usw. Dann kann man ggf. auch zuerst die Anklage machen und dann das B-Gutachten ggf. kurz hinkritzeln oder auch nur in Stichpunkten, es stellt regelmäßig den kleinsten Bewertungsteil dar. Für das B-Gutachten muss man nicht groß denken außer ggf. kurz beim HB oder je nach Fall Zuständigkeit. Die Anklage muss in jedem Fall fertig werden und sollte praxisgerecht sein, daher kann ein Vorziehen vor B-Gutachten zweckmäßig sein im Hinblick auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Inhalt. Wenn man ansonsten unter Zeitnot Teile der Anklageschrift falsch macht, dann wiegt das m.E. schwerer, als ein unvollständiges B-Gutachten. 

Im Zivilrecht sollte einem halt bewusst sein, dass der Tb nicht wirklich fürs Bestehen entscheidend ist. Denn auch in der Praxis sind Fehler des Tatbestandes nur bedingt relevant, vgl. §§ 513 I ZPO, 314 ZPO. In erster Linie ist wichtig, dass die Tatsachenbehauptungen - das Streitige - richtig dargestellt wurde, insbesondere nicht als unstreitig, und dass es der beweisbelasteten Partei richtig zugewiesenen wurde. 

Die quasi gesamten entscheidenden Punkte liegen in den EG. Diese können indes regelmäßig nur dann richtig gelöst und abgefasst werden, wenn die für den Tatbestand entscheidenden Informationen bereits richtig gefiltert und strukturiert wurden. Unterscheiden tut sich im Ergebnis somit lediglich das Schreiben des Tatbestandes, nicht aber das gedankliche Erfassen.
Manche Länder verzichten grundsätzlich auf den Tatbestand in Klausuren (iirc BW)

Das Rubrum dient ebenfalls allein dem Zeigen man versteht, was rein gehört. In der Praxis macht das ohnehin die Software. Manche Länder verzichten vollends darauf (iirc BW).

Letztlich: Du musst ohnehin alles schreiben. Lücken in den EG sind dabei schwerwiegender als im Tb oder dessen Fehlen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2026, 20:43 von RefNdsOL.)
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Nachrichten in diesem Thema
Reihenfolge in der Niederschrift - von raureif - 18.02.2026, 19:35
RE: Reihenfolge in der Niederschrift - von RefNdsOL - 18.02.2026, 20:42
RE: Reihenfolge in der Niederschrift - von juranrw1234 - 18.02.2026, 20:58
RE: Reihenfolge in der Niederschrift - von JurisRef - 19.02.2026, 05:31


 

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