07.02.2026, 17:14
(07.02.2026, 16:41)RRalf schrieb:(07.02.2026, 00:47)ForumBenutzer schrieb: Habe im zweiten aus diversen Gründen ein ausreichend obwohl das unter meinen Möglichkeiten lag. Jobangebote waren nicht so traumhaft aber immerhin ein paar Stellen um die 60k, wenn auch keine klassichen stelle für einen typischen volljuristen. Das verdient wirklich jeder mindestens auch 30 Jahre alt ist und irgendwas studiert hat oder gar Betriebswirt etc. Mit anderen Akademikern kaum zu vergleichen. Eher besserer Durchschnitt unter Azubis
Komplett delulu, lol.
Dass du beim Abschluss 30 bist, ist in erster Linie dein eigener Lebenslauf. Abitur mit 18, 1. Examen mit 23, 2. mit 25. Geben wir ein Jahr Wartezeiten und/oder Verbesserungsversuch drauf, sind wir bei 26. Meinetwegen 27.
Was denkst du, was andere Absolventen zum Studieneinstieg so verdienen? Hint: es sind im Durchschnitt deutlich unter 60k, auch im Bereich MINT.
Realistisch sind 60k direkt nach dem Master am ehesten noch als Ingenieur oder Informatiker, beides Berufsgruppen, die in der Regel nebenher Berufserfahrung als Werkstudent gesammelt haben. Um drüber zu sein, musst du trotzdem etwas Glück haben, die Mehrheit der Betriebe gibt das nicht her.
Du hast ewig studiert, das 2. Examen mit ausreichend abgelegt und hast mehrere Angebote im Bereich 60k. Du bist deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist und kommst selbst im Vergleich mit überdurchschnittlichen Absolventen anderer Fachrichtungen gut weg.
Ich bin in einer oberen Bundesbehörde an der Schnittstelle zur IT. Die Lebensläufe, die sich aktuell auf E13 (zufällig genau deine 60k Einstieg) bewerben, sind zum Teil sehr stark und nicht nur Berufseinsteiger. Selbst auf E10/E11 bewerben sich sogar noch (meist frische) Masterabsolventen ohne Red Flags. Normale Studiendauer, gute Noten, bisschen Praxiserfahrung nebenher gesammelt usw.
Jo da gibts doch den ein oder anderen, der nach Examen bzw. erster Berufsstation versucht in den ÖD zu kommen und dann sehr erstaunt ist, dass es a) relativ wenige E13-Stellen gibt und b) die Konkurrenz sehr hoch ist. Das (angeblich so dünne) Mäntelchen des Staates ist dann doch ziemlich warm und angenehm. Ich sehe es auch i.Ü. überhaupt nicht verweflich an, als Volljurist mit E11 oder auch E10 anzufangen. Je nach Region ist das immer noch mit mehr Sicherheit, weniger Stress und auch besserem Gehalt als bei der Anwaltschaft verbunden.
Des Weiteren ist es für andere Studiengänge mit Masterabschluss (PoWi, BauIng, Architekt) eigentlich üblich im Bereich E11 anzufangen. Je nach dem wie die Haushaltslage der Körperschaft ist, kann es auch nur E10, oder aber auch E12 sein (wenn schon ordentlich Berufserfahrung). Man sollte nicht dem Irrglauben verfallen, als Volljurist das Maß aller Dinge darzustellen und für höhere Aufgaben geradezu berufen zu sein und wegen herausragender Organisations- und Analysefähigkeiten bzw. Methodenkompetenz einen Anspruch auf den hochwohlgeborenen hD hat. Hört euch mal im ÖD herum (abseits von Juristen), wie dort Volljuristen gerade in Leitungsfunktionen wahrgenommen werden (bspw bei Projektleitungen usw).
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Schlimmes Erwachen im Berufseinstieg - von Lolol - 06.02.2026, 15:39
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